Aktualisierung des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes

Der einheitliche onkologische Basisdatensatz (oBDS), der in Deutschland Grundlage für eine standardisierte Tumordokumentation und die einheitliche Datenerfassung in allen Landeskrebsregistern ist, wurde aktualisiert (Version 3). Seit dem 3. April nimmt das Krebsregister Rheinland-Pfalz Meldungen mit der oBDS-Version 3 entgegen.

Mit der neuen Version 3 werden klinisch relevante Tumordaten umfangreicher erfasst und verbessert abgebildet, wodurch unter anderem das Auswertungspotenzial sowie der Datennutzen steigen. Mit dieser Überarbeitung und Erweiterung gehen Änderungen in der Tumordokumentation einher. Einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen finden Sie auf unter diesem Link:

Zu den Änderungen

Mindestanforderungen

Damit alle Meldungen den gleichen Qualitätsstandards entsprechen, gelten im Krebsregister Rheinland-Pfalz Mindestanforderungen an die eingehenden Meldungen. Mit der Aktualisierung des oBDS wurden die Mindestanforderungen zu den Meldeanlässen angepasst und neue Elemente hinzugefügt. Die aktualisierten Anforderungen sind ab 3. April für Meldungen in oBDS 3 gültig. Eine Übersicht über die aktuellen Mindestanforderungen finden Sie hier:

Zu den Mindestanforderungen

Übermittlung der Meldungen

Für Manuellerfasser: Seit dem Update des Melderportals ist dieses auf den oBDS 3 angepasst, sodass Meldungen ausschließlich in diesem Format erfolgen. Indem Sie die Mindestanforderungen an eine Meldung beachten, erfüllen Sie automatisch die Anforderungen an eine Meldung in oBDS-Version 3.

Für Schnittstellenmelder: Seit März 2022 sind Softwarehersteller von Praxisverwaltungs-, Klinikinformations-, Tumordokumentations- und Pathologieinformationssystemen aufgerufen, die neue oBDS-Schnittstelle 3 in ihren Systemen zu integrieren und diese vom Krebsregister Rheinland-Pfalz (re)zertifizieren zu lassen. Mit der Zertifizierung wollen wir sicherstellen, dass sich durch die umfangreichen Änderungen keine systematischen Fehler in den Meldungen auftreten. Wir empfehlen Ihnen, ein mögliches Update der von Ihnen genutzten Software auf die Version 3 erst vorzunehmen, wenn diese durch uns zertifiziert wurde. So vermeiden Sie beispielsweise Korrekturanforderungen. Neben Meldungen in Version 3 können in einer Übergangszeit weiterhin Meldungen ab Version 2.2.1 übermittelt werden. Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem Hersteller Ihrer verwendeten Software auf, um den Stand der Umsetzungen in Erfahrung zu bringen. Zukünftig finden Sie auch im Bereich "Melden über Schnittstelle" auf unserer Webseite eine Übersicht über die bereits zertifizierten Softwarehersteller.

Unterstützungsangebote

Wir stehen Ihnen während des Umstellungszeitraums bestmöglich zur Seite. Dazu bieten wir Ihnen folgende Unterstützungsmöglichkeiten an:

  • Für Fragen rund um den oBDS haben wir die E-Mail Adresse obds@krebsregister-rlp.de eingerichtet oder stehen Ihnen von Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 9:00 bis 14:00 Uhr unter der ServiceRufnummer: 06131-97175-0 zu Verfügung.
  • Außerdem können Sie sich jederzeit die Aufzeichnung unserer gemeinsamen Schulung mit dem hessischen Krebsregister zu den Neuerungen durch den oBDS 3 ansehen.
  • Gerne kommt unser kostenloser Außendienst auch für Schulungen und Trainings zu Ihnen in die Klinik oder Praxis. Fordern Sie unseren Außendienst dazu einfach auf unserer Webseite an.

Zur Aufzeichnung

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