Webseite der Plattform § 65c
Der bundesweite Zusammenschluss der klinischen Krebsregister ist ab sofort mit einem eigenen Internetauftritt online vertreten. Über die Webseite erhalten Sie Informationen zu den Aufgaben, Stellungnahmen und der Arbeit der Plattform § 65c.
Die Plattform § 65c ist ein bundesweiter Zusammenschluss der klinischen Krebsregister gemäß § 65c SGB V. Das Expertengremium stimmt fachliche Fragestellungen und Verfahrensabläufe zwischen den klinischen Krebsregistern in den einzelnen Bundesländern ab. Ziel der Plattform § 65c ist es, unter Beachtung der Bundes- und Landesregelungen, möglichst einheitliche Verfahren für die flächendeckende klinische Krebsregistrierung festzulegen.
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