Das klinisch-epidemiologische Krebsregister erfasst seit 2016 flächendeckend stationäre und ambulante Patientendaten zu Auftreten, Behandlung und Verlauf von Tumorerkrankungen. Damit der Dokumentationsaufwand für die onkologisch tätigen Ärztinnen und Ärzte so gering wie möglich bleibt, empfehlen wir Ihnen das Melden über eine oBDS-Schnittstelle aus Ihrem Praxisverwaltungs-, Klinikinformations-, Tumordokumentations- und Pathologieinformationssystemen. 

Neben der Zeitersparnis, hat das Melden über Schnittstelle den Vorteil die Fehleranfälligkeit zu minimieren.


Onkologischer Basisdatensatz- oBDS

In den Krebsregistern der Bundesländer werden die Meldungen nach dem einheitlichen onkologischen Basisdatensatz (oBDS) erfasst. Er dient dazu, dass die Meldungen zu allen Meldeanlässen meldepflichtiger Tumorerkrankungen einheitlich sind und so eine vergleichbare Erfassung und Auswertung über die Ländergrenzen hinweg möglich ist.

Zum onkologischen Basisdatensatz

Seit dem 3. April 2023 nimmt das Krebsregister Rheinland-Pfalz Meldungen mit der oBDS-Version 3 entgegen. Neben Meldungen in Version 3 können in einer Übergangszeit durch Schnittstellenmelder weiterhin Meldungen ab Version 2.2.1 übermittelt werden. Der Übergangszeitraum für diese Meldungen endet gemäß der bundesweiten Festlegung mit dem 30. Juni 2024, nach diesem Stichtag werden nur noch Meldungen der oBDS-Version 3 entgegengenommen.

Nach dem 30. Juni 2024 müssen alle Meldungen in oBDS-Version 3 übermittelt werden – auch Meldungen mit Leistungsdatum vor dem Stichtag.


Wie melde ich per oBDS-Schnittstelle?

Gerne helfen wir Ihnen bei der Implementierung einer oBDS-Schnittstelle zur Übertragung von Meldungspaketen (XML-Dateien) an das Krebsregister Rheinland-Pfalz. Die Übermittlung per Schnittstelle ist die einfachste und schnellste Möglichkeit, Ihre Daten an uns zu senden.

Die Einrichtung einer Schnittstelle erfolgt in folgenden Schritten:

  1. Kontaktaufnahme mit dem Support unter 06131/97175-0 oder per Mail an support@krebsregister-rlp.de
  2. Übermittlung von Testdaten oder Echtdaten über unser Testsystem
    Zum Testportal 
  3. Technische Prüfung des Meldungspakets durch das Krebsregister Rheinland-Pfalz
  4. Ergab die Prüfung keine Abweichungen, erfolgt die Freigabe Ihrer oBDS-Schnittstelle im Melderportal, ansonsten unterstützen wir Sie bei der Fehlerbehebung.

Sobald Ihre oBDS-Schnittstelle implementiert ist, können Sie Ihre Meldungspakete (XML-Dateien) über unser elektronisches Melderportal übermitteln.

Zum elektronischen Melderportal

Über über den folgenden Link gelangen Sie zur Übersicht, der von den Landeskrebsregistern abgenommenen Schnittstellen, auf der Webseite der Plattform § 65c:

Zur Übersicht der abgenommenen Schnittstellen

Technische Prüfung des Krebsregisters RLP erfolgreich bestanden:

  • Smatos GmbH & Co. KG (AppointClinic App)

Die Kosten für die Implementierung der Schnittstelle trägt die meldende Einrichtung. Durch die Meldevergütung können die Kosten für das Softwaresystem jedoch anteilg refinaziert werden. Die Meldevergütung ist wie folgt festgesetzt:

Meldungsart Vergütung
Meldung einer Diagnosestellung eines Tumors nach hinreichender Sicherung   19,50 €
Meldung von Verlaufsdaten oder zum Meldeanlass "Tod"   9,00 €
Meldung von Therapie- und Abschlussdaten        9,00 €
Meldung eines histologischen oder labortechnischen oder zytologischen Befundes      4,50 €

 

Für zahnärztliche Diagnosemeldungen erfolgt ein Vergütungsabschlag ohne Angaben des ICD-Codes.


Ihre Ansprechpartnerinnen

Sevda Süslü
Support
Tel: 06131/97175-0
support[at]krebsregister-rlp.de

Lisa Gall
Support
Tel: 06131/97175-0
support[at]krebsregister-rlp.de