Als gynäkologisch tätige Einrichtung befassen Sie sich mit der Diagnose und Therapie von gynäkologischen Erkrankungen. Dabei kommt es vor, dass Sie Patientinnen behandeln, die an einem gynäkologischen Tumor leiden. Die Informationen, die durch Ihre Behandlungen entstehen, sind für das Krebsregister sehr wertvoll. Denn die Aufgabe des Krebsregisters ist es, das Krebsgeschehen in ganz Rheinland-Pfalz flächendeckend abzubilden und auszuwerten – darunter fällt auch das Krebsgeschehen von gynäkologischen Tumorerkrankungen.

Ihre Meldungen an das Krebsregister erfüllen bei der Verbesserung der onkologische Versorgung einen vielfältigen Nutzen.

  • Umfangreiche Daten mit vielfältigen Auswertungsmöglichkeiten können für Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellt werden.
  • Durch die flächendeckende Auswertung aller Behandlungsdaten in Klinischen Krebsregistern werden erfolgreiche Behandlungsmethoden schneller sichtbar.
  • Eine zeitnahe Auswertung und Rückmeldung an onkologisch tätigen Ärztinnen und Ärzte spiegelt versorgungsrelevante Informationen zurück.
  • Langfristig tragen Klinische Krebsregister dazu bei, eine bundesweit einheitliche Qualitätssicherung in der onkologischen Versorgung zu etablieren.

Meldepflichtige Erkrankungen in der Gynäkologie

ICD-10-Code Bezeichnung Bemerkung
C48 Bösartige Neubildung des Peritoneums  
C50.- Bösartige Neubildung der Brustdrüse  
C51.- Bösartige Neubildung der Vulva  
C52 Bösartige Neubildung der Vagina Primäre Tumoren der Vagina sind sehr selten.
C53.- Bösartige Neubildung der Cervix uteri  
C54.- Bösartige Neubildung des Corpus uteri  
C55 Bösartige Neubildung des Uterus Nur bei Biopsien zulässig. Nach der OP sollte bekannt sein, ob Cervix- o. Corpus- Erkrankung.
C56 Bösartige Neubildung des Ovars  
C57 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der weiblichen Geschlechtsorgane Bitte geben Sie die Lokalisation möglichst genau an.
C58 Bösartige Neubildung der Plazenta  
C77.- Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildungen Bitte melden Sie sekundäre bösartige Neubildungen als Metastase.*
C78.- Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildungen Bitte melden Sie sekundäre bösartige Neubildungen als Metastase.*
C79.- Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildungen Bitte melden Sie sekundäre bösartige Neubildungen als Metastase.*
D05.0 Lobuläres Carcinoma in situ der Brustdrüse LCIS
D05.1 Carcinoma in situ: Milchgänge DCIS
D05.7 Sonstige Carcinoma in situ der Brustdrüse  
D05.9 Carcinoma in situ der Brustdrüse, nicht näher bezeichnet  
D06.0 Carcinoma in situ: Endocervix z.B. CIN 3, AIS
D06.1 Carcinoma in situ: Ektocervix z.B. CIN 3, AIS
D06.7 Carcinoma in situ: Sonstige Teile der Cervix uteri z.B. CIN 3, AIS
D06.9 Carcinoma in situ: Cervix uteri, nicht näher bezeichnet z.B. CIN 3, AIS
D07.0 Carcinoma in situ: Endometrium z.B. EIN
D07.1 Carcinoma in situ: Vulva z.B. VIN 3
D07.2 Carcinoma in situ: Vagina z.B. VAIN 3
D07.3 Sonstige nicht näher bezeichnete weibliche Genitalorgane  
D39.1 Neubildungen unsicheren oder unbekannten Verhaltens: Ovar z.B. Borderline-Tumoren

*Meldung von Fernmetastase(n) - gesichert innerhalb von 92 Tagen nach Erstdiagnose:
Meldung der Metastase(n) über die Diagnosemeldung des Primärtumors (z.B. Brustkrebs, C50.X) mit TNM->c/pM1 und Angabe der Lokalisation der Fernmetastase z.B. Lunge (PUL) + Datum
Meldung von Fernmetastase(n) - gesichert außerhalb von 92 Tagen nach Erstdiagnose:
Meldung der Metastase(n) über eine Verlaufsmeldung zum Primärtumor (z.B. Brustkrebs, C50.X) mit TNM->c/pM1 und Angabe der Lokalisation der Fernmetastase z.B. Lunge (PUL) + Datum