Hinweis zu offenen Korrekturanforderungen im Zusammenhang mit der Aktualisierung des oBDS

Liebe Meldende,

ab Ende des 1. Quartals 2023 können Meldungen in der neuen oBDS-Version 3.x über das Melderportal an das Krebsregister Rheinland-Pfalz übermittelt werden.

Die Neuerungen umfassen strukturelle und inhaltliche Änderungen in den einzelnen Meldeanlässen, z.B. neue Felder und Ausprägungen. Bitte informieren Sie sich über die aktualisierten Mindestanforderungen für Rheinland-Pfalz.

Unabhängig davon, ob Sie über eine Schnittstelle oder das Melderportal melden, empfehlen wir Ihnen, alle offenen Korrekturanforderungen vor der Umstellung auf die neue oBDS-Version (Melderportal / Schnittstelle) zu bearbeiten und die Meldungen erneut an uns zu übermitteln. Dadurch vermeiden Sie zusätzlichen Dokumentationsaufwand aufgrund der aktualisierten Mindestanforderungen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an unsere Service-Rufnummer unter: 06131/97175-0

Weitere Informationen zum oBDS 3.0.0  

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