Aggregierte, pseudonymisierte oder personenidentifizierende Daten des Krebsregisters Rheinland-Pfalz können für klar definierte wissenschaftliche onkologische Fragestellungen zur Krebsprävention sowie Versorgungs- und Ursachenforschung verwendet werden. Vielfältige Beispiele für die Nutzung von Daten und Expertise des Krebsregisters Rheinland-Pfalz in Studien und Projekten finden Sie hier und hier.
Haben Sie Interesse an der Nutzung von Krebsregisterdaten in Ihrer Studie oder Ihrer wissenschaftlichen Arbeit?
Für die Nutzung muss ein Antrag auf Datennutzung an reporting[at]krebsregister-rlp.de gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinien zur Antragsstellung – Datennutzung. Kontaktieren Sie uns gerne bei weiteren Fragen.
Antrag zur Nutzung der Daten des Krebsregisters Rheinland-Pfalz
Der Antrag wird durch das Krebsregister Rheinland-Pfalz intern einer formalen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. Bei einer Anfrage nach personenbezogenen Daten (nach § 12 LKRG) muss zusätzlich die Zustimmung des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz, ein Ethikvotum und gegebenenfalls die Anhörung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit erfolgen.
Getroffene Vereinbarungen werden im Falle der Bereitsellung von Einzelfalldaten in einem Datennutzungsvertrag festgehalten.