Zur Unterstützung von fristgerechten Meldungen an das Krebsregister Rheinland-Pfalz bieten wir einen Außendienst für Ihre Meldungsdokumentation und Meldungsübermittlung an. 

Eine geschulte Außendienstmitarbeiterin des Krebsregisters Rheinland-Pfalz hilft Ihnen Ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachzukommen und dokumentiert Ihre onkologischen Fälle im Melderportal. Durch unseren Außendienst kommt es zu keinen Einschränkungen im Praxisalltag: Unsere Kolleginnen arbeiten entweder selbstständig an einem bereitgestellten Arbeitsplatz in Ihrer Praxis oder dokumentieren mobil über einen sicheren Fernzugriff.

Damit der Außendienst Ihre Einrichtung unterstützen kann, bedarf es folgender Voraussetzungen:

  • Melder-ID ist vorhanden 
  • Anmeldung über das Melderportal ist möglich
  • Zugriff auf praxiseigene Patientendaten
  • Arbeitsplatz mit Internetzugang vor Ort oder eine Möglichkeit zum Arbeiten über Fernzugriff per Anydesk kann bereitgestellt werden
  • Aufstellung der in onkologischer Behandlung befindlichen Patientinnen und Patienten oder .con-Datei (unverschlüsselte Abrechnungsdatei) können erstellt werden

Gerne beraten wir, nach welchen Kriterien Sie die Listen der betreffenden Patientinnen und Patienten erstellen oder Sie eine .con-Datei hochladen.


Gerne helfen wir Ihnen, Ihrer Meldepflicht nachzukommen.
Melden Sie sich einfach über dieses Anmeldeformular* für unseren Außendienst an.


Bei Fragen zu unserem Außendienst, kümmert sich Sarah Franz gerne um Ihr Anliegen.
Sie ist per Mail unter aussendienst@krebsregister-rlp.de oder telefonisch unter 06131 / 97175-301 zu erreichen.

Um den Außendienst zu finanzieren, wird die Aufwandsentschädigung (Meldevergütung), die Sie aktuell für die Krebsregistermeldungen erhalten, vom Krebsregister Rheinland-Pfalz einbehalten.
Die Dokumentation und Übermittlung von Meldungen durch das Krebsregister Rheinland-Pfalz erfolgt auf Grundlage des Landeskrebsregistergesetzes § 6 Abs. 7.

 


Unsere Außendienstmitarbeiterinnen

Sarah Franz

Sandra Fuhr

Christina Mierlein

Jennifer Krauß

Alexandra Busche

Alexandra D'Avis

Francis Lynn Bernat


* Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Es besteht kein Anspruch auf die Unterstützung des Außendienstes. Die Dokumentation und Übermittlung von Meldungen durch das Krebsregister Rheinland-Pfalz erfolgt auf Grundlage des Landeskrebsregistergesetzes § 6 Abs. 7.