Beim Erstdiagnosedatum handelt es sich um das Datum, für das belegt wurde, dass eine Tumorerkrankung vorliegt. In den meisten Fällen ist dies das Entnahmedatum der ersten bioptischen Sicherung (histologisch gleichwertig zu zytologisch).

Das Diagnosedatum muss vor jeglicher Maßnahme oder dem Beschluss, nicht zu behandeln, liegen. Wenn Sie also eine Diagnose mit klinischer Sicherung (z.B. cTNM) oder eine neoadjuvante Therapie melden, dann ist als Diagnosedatum das Datum der klinischen Sicherung einzutragen.