In den Krebsregistern der Bundesländer werden Meldungen nach dem einheitlichen onkologischen Basisdatensatz (oBDS) erfasst. Er dient dazu, dass die Meldungen zu allen Meldeanlässen meldepflichtiger Tumorerkrankungen einheitlich sind und so eine vergleichbare Erfassung und Auswertung über die Ländergrenzen hinweg möglich ist.
Der durch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren e.V. (ADT) und die Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland (GEKID) herausgebrachte oBDS unterlag immer wieder Anpassungen und Änderungen, wie zum Beispiel die Ergänzung tumorspezifischer Module.
Im Jahr 2021 wurde der einheitliche onkologische Basisdatensatz aktualisiert (oBDS 3). Mit seiner Neufassung gehen einige Änderungen in der Tumordokumentation einher. Die Dokumentation nach den neuen Vorgaben ist verpflichtend. Seit dem 3. April 2023 nimmt das Krebsregister Rheinland-Pfalz Meldungen mit der oBDS-Version 3 entgegen. Neben Meldungen in Version 3 können in einer Übergangszeit durch Schnittstellenmelder weiterhin Meldungen ab Version 2.2.1 übermittelt werden.
Der Übergangszeitraum für Meldungen ab Version 2.2.1 ist gemäß der bundesweiten Festlegung beendet. Ab dem 01.10.2024 nimmt das Krebsregister Rheinland-Pfalz Meldungen ausschließlich in der oBDS-Version 3 entgegen.
Was ändert sich mit Version 3
Mit der neuen Version 3 wurde insbesondere die Erfassung klinisch bedeutsamer Inhalte der Behandlungsrichtlinien verbessert, wodurch die Tumordaten umfangreicher abgebildet und die klinischen Auswertemöglichkeiten erweitert werden können. In diesem Zusammenhang wurden neue Elemente und Meldeanlässe hinzugefügt sowie die Mindestanforderungen an Meldungen angepasst. Im Folgenden finden Sie einen Überblick zu den wichtigsten Änderungen. (Stand April 2023)
Mindestanforderungen an Meldungen
Kennzeichnung der eigenen Leistung
Erfassung von Zentrumspatienten
Angabe der Histologie
Erfassung des UICC-Stadiums
Arten der Diagnosesicherung
Arten der Diagnosesicherung
Arten der Diagnosesicherung
| Diagnosesicherung | Erklärung |
|---|---|
| 1 = klinisch ohne spezifische Diagnostik | Die Diagnose wurde vor dem Tod gestellt, jedoch ohne weitere Maßnahmen der Diagnosesicherung (vgl. 2-7). |
| 2 = klinische Diagnostik | Alle Untersuchungstechniken, einschließlich bildgebender Verfahren (z.B. Röntgen, Endoskopie, Ultraschall), explorative Eingriffe (Laparotomie) und Autopsie ohne Gewebsuntersuchung. |
| 4 = spezifische Tumormarker | Zusätzliche biochemische und / oder immunologische Marker, die Hinweise auf bestimmte Tumoren und deren Malignität geben können. |
| 5 = Zytologie | Zytologische Untersuchung von Zellen aus einem Primärtumor oder aus einem sekundären Sitz. Miteingeschlossen: 1. Aspirate, gewonnen durch Endoskopie oder Punktion 2. Mikroskopische Untersuchung von peripherem Blut und Knochenmarkspunktaten |
| 6 = Histologie Metastase (veraltet) jetzt 7.2 (s.u.) | Histologische Untersuchung von Gewebe aus einer Metastase. Hinweis: Für oBDS-3-Meldungen ist ab dem 01.01.2024 die 7.2 zu verwenden. |
| 7 = Histologie Primärtumor (veraltet) jetzt 7.1 (s.u.) | Histologische Untersuchung von Gewebe aus einem Primärtumor, unabhängig davon, wie es gewonnen wurde. Inklusive aller Schnitt-Techniken und Knochenmarksbiopsien. Hinweis: Für oBDS-3-Meldungen ist ab dem 01.01.2024 die 7.1 zu verwenden. |
| 9 = unbekannt | Diagnosesicherung ist unbekannt. Für oBDS-3-Diagnosemeldungen, die als „Eigene Leistung“ gemeldet werden, ist die Angabe „9 = unbekannt“ nicht zu verwenden (ungültiger Wert). |
NEU 2025: Ab oBDS-Version 3.0.3 für den Meldeanlass Pathologie
NEU 2025: Ab oBDS-Version 3.0.3 für den Meldeanlass Pathologie
| Diagnosesicherung | Erklärung |
|---|---|
| 7.1 = Histologie des Primärtumors | Histologische Untersuchung von Gewebe aus einem Primärtumor, unabhängig davon, wie es gewonnen wurde. Inklusive aller Schnitt-Techniken und Knochenmarksbiopsien. |
| 7.2 = Histologie Metastase | Histologische Untersuchung von Gewebe aus einer Metastase. |
| 7.3 = Histologie der Autopsie | Histologische Untersuchung von Tumorgewebe, welches im Rahmen einer Autopsie gewonnen wurde, unabhängig davon, wie es gewonnen wurde. (inklusive aller Schnitt-Techniken und Knochenmarksbiopsien) |
| 8 = Zytogenetisch und / oder molekularer Test | Nachweis von tumorspezifischen genetischen Anomalien und genetischen Veränderungen im Tumor, einschließlich Verfahren wie Karyotypisierung, FISH, PCR. Hinweis: Die Diagnosesicherung 8 ist nicht für solide Tumoren zu verwenden. |
Tumorkonferenz mit Therapieempfehlung
Neuer Meldungstyp Tod
Erweiterte Merkmalsausprägungen und Angaben zur Strahlentherapie
Erweiterte Merkmalsausprägungen im Katalog des Zielgebiets
- Die Merkmale zur Angabe der anatomischen Region, an der die Bestrahlung durchgeführt wurde, wurden erweitert. Es kommen neue Schlüssel hinzu, außerdem werden die Lymphknoten mit eigenen Schlüsseln belegt (Zielgebietsschlüssel oBDS 2021).
Erweiterte Merkmalsausprägungen bei Angabe der Applikationsart
- Die Merkmale zur Angabe der Technik, mit der die Strahlentherapie durchgeführt wurde, wurden erweitert.
Neues Feld: Angabe der angewandten Strahlenart
- Die Strahlenart, die verwendet wurde, kann nun angegeben werden.
Neues Feld: Dokumentation von Boosts
- Es kann nun angegeben werden, ob und wenn ja welche Art von Boost appliziert wurde.
Ausprägungen bei der systemischen Therapie und Angabe der Substanzen
Neue Ausprägungen der Art der systemischen oder abwartenden Therapie erleichtern die differenzierten Abbildung der Therapiestrategien.
- Es wird nur noch eine Therapieart pro Meldung ausgewählt. Kombinationstherapien werden in Form von Ausprägungen angegeben, welche verschiedene Therapiearten miteinander kombinieren (z.B: CZ=Chemotherapie+ zielgerichtete Substanzen).
Substanzen können direkt bezeichnet oder über einen ATC Code übermittelt werden.
Angabe des Grundes des Endes der Strahlentherapie / systemischen Therapie
Meldung von Nebenwirkungen
Angabe zu zusätzlichen Kontakten
Seit dem 3. April 2023 nimmt das Krebsregister Rheinland-Pfalz Meldungen mit der oBDS-Version 3 entgegen. Gemäß der bundesweiten Festlegung werden seit dem 01.10.2024 nur noch Meldungen der oBDS-Version 3 entgegengenommen.
Um diese Vorgaben für Schnittstellenmelder umzusetzen, sind alle Softwarehersteller gefordert, die Neuerungen gemäß oBDS 3.0.0 zu implementieren und ihren Kunden im vorab genannten Zeitraum zur Verfügung zu stellen.
Den Umsetzungsleitfaden für die Implementierung finden Sie hier:
Voraussetzung für die Meldung in oBDS-Version 3 über eine Schnittstelle ist eine nachgewiesene Re-Zertifizierung der Software. Bitte wenden Sie sich daher an uns, sobald alle Änderungen umgesetzt wurden, um das weitere Vorgehen bezüglich einer notwendigen Re-Zertifizierung oder Erstzertifizierung Ihrer Software zu besprechen.
Weitere Informationen für Softwarehersteller finden sie hier:
Seit dem 3. April 2023 nimmt das Krebsregister Rheinland-Pfalz Meldungen mit der oBDS-Version 3 entgegen. Gemäß der bundesweiten Festlegung werden seit dem 01.10.2024 nur noch Meldungen der oBDS-Version 3 entgegengenommen.
Um sicherzustellen, dass auch Ihr Dokumentationssystem aktualisiert und abgenommen wurde, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Softwarehersteller auf.
Seit dem 3. April 2023 nimmt das Krebsregister Rheinland-Pfalz Meldungen mit der oBDS-Version 3 entgegen. Im Zuge dessen wurden die entsprechenden Eingabefelder des Melderportals angepasst. Indem Sie die Mindestanforderungen und Dokumentationshinweise beachten, erfüllen Sie die Vorgaben des Basisdatensatzes. Unterstützung für die Melder bieten außerdem automatisierte Korrekturanforderungen und Erinnerungen im Melderportal.
Gemeinsam mit dem hessischen Krebsregister haben wir in einem Webseminar einen Überblick über die wichtigsten Änderungen im oBDS 3 gegeben.
Die Aufzeichnung des Seminars finden Sie unter folgendem Link:
Was wird im Feld "Zertifizierung" erfasst
Das neue Feld „Zertifizierung“ bezieht sich auf die Zertifizierungsvorgaben der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG). Hierüber wird abgebildet, ob die in der Meldung übermittelten Informationen für die Zertifizierung relevant sind und ob die Tumorerkrankung z.B. als Primärfall zu zählen ist. Für die DKG-Zertifizierung als Zentrumwerden Fälle nach Kennzahlenjahren gezählt. Die Angabe bezieht sich auf den Tumor und nicht auf den Patienten oder die Patientin (Patientenfall*).
*Ausnahme: Bei hämatologischen Neoplasien soll ein Patientenfall unter „Zentrumsfall/Primärfall“ dokumentiert werden.
Unterscheidung zwischen:
- Zentrumsfall/Primärfall à Patientinnen und Patienten mit Erstdiagnose, welche im Zentrum behandelt wurden und die Anforderungen für die Primärfallzählung nach DKG erfüllen.
- Zentrumsfall/kein Primärfall à Vorstellung im DKG-zertifizierten Zentrum, Anforderungen für die Primärfallzählung entsprechend der Vorgaben der DKG nicht erfüllt (z. B. Rezidiv, Metastasierung).
- Kein Zentrumsfall à Tumoren, die im Zentrum vorstellig werden, aber nicht für die Primärfallzählung nach Vorgaben der DKG relevant sind (z.B. HGIEN, CINIII).
Weitere Informationen zur Falldefinition finden Sie hier.
Von wem ist das Feld "Zertifizierung" auszufüllen?
Was muss ich im Feld "eigene Leistung" beachten?
Grundsätzlich gilt: Bitte melden Sie nur das, was sie selbstverantwortlich durchgeführt haben.
- Meldungen im Format oBDS:
Bitte geben Sie in dem neuen Feld "Eigene Leistung" mit "Ja" oder "Nein" an, ob Sie die Leistung des Meldeanlasses selbst erbracht haben. Der Wert „unbekannt“ ist für das Krebsregister RLP nicht zulässig und führt zu einer Korrekturanforderung.
Wenn Sie neben Ihrer eigenen Leistung auch Leistungen anderer Leistungserbringer melden, füllen Sie das Feld "Eigene Leistung" mit „Nein“ aus.
- Meldungen im Format ADTGEKID:
Bitte kennzeichnen Sie Meldungen zu Leistungen, die Sie nicht selbst durchgeführt haben (Fremdleistungen), mit der Melder-ID 999999.
Was ist ein Rezidiv?
Wie wird ein Rezidiv gemeldet?
Verlaufsmeldung
Rezidive und Tumorprogress sind als Verlaufsmeldung zu melden. Bitte geben Sie sowohl die aktuelle Gesamtbeurteilung des Tumorstatus als auch den aktuellen Tumorstatus des Primärtumors, der Lymphknoten und der Fernmetastasen an.
oBDS: neue Ausprägung „Rezidiv = Y“
Im Feld "Gesamtbeurteilung Tumorstatus" ist die Ausprägung "Rezidiv = Y" neu hinzugekommen, sodass diese nun von "Progress = P" zu unterscheiden ist.
Beispiel:
Angaben zum Tumor:
Erstdiagnose: 31.02.2018
ICD: C50.4
ICD-O-M: 8500/3
Angaben zum Erkrankungsverlauf:
2019: Vollremission
2020: Vollremission
2021: Vollremission
2022: Vollremission
04.04.2023: Lokalrezidiv
Verlaufsmeldung mit: | ADTGEKID | oBDS |
Untersuchungsdatum | 04.04.2023 | 04.04.2023 |
Tumorstatus Primärtumor | R = Lokalrezidiv | R = Lokalrezidiv |
Tumorstatus Lymphknoten | K = kein Lymphknotenbefall nachweisbar | K = kein Lymphknotenbefall nachweisbar
|
Tumorstatus Fernmetastasen | K = keine Fernmetastasen nachweisbar | K = keine Fernmetastasen nachweisbar |
Tumorstatus Gesamtbeurteilung | P = Progression | Y = Rezidiv |
Chancen
Die neue Version des Basisdatensatzes stellt die Krebsregister vor die große Aufgabe, die umfangreichen Änderungen im einheitlichen oBDS in die Datenstruktur des Krebsregisters aufzunehmen. Die neuen Daten werden dabei mit den bereits vorhandenen Daten zusammengeführt, damit eine vollständige onkologische Patientenakte erstellt werden kann. Durch die angepassten bzw. neuen Daten entstehen neue Möglichkeiten zur Auswertung, welche langfristig die Verbesserung der Krebsbehandlung unterstützen können.


