In den Krebsregistern der Bundesländer werden Meldungen nach dem einheitlichen onkologischen Basisdatensatz (oBDS) erfasst. Er dient dazu, dass die Meldungen zu allen Meldeanlässen meldepflichtiger Tumorerkrankungen einheitlich sind und so eine vergleichbare Erfassung und Auswertung über die Ländergrenzen hinweg möglich ist.

Der durch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren e.V. (ADT) und die Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland (GEKID) herausgebrachte oBDS unterlag immer wieder Anpassungen und Änderungen, wie zum Beispiel die Ergänzung tumorspezifischer Module.

Im Jahr 2021 wurde der einheitliche onkologische Basisdatensatz aktualisiert (oBDS 3). Mit seiner Neufassung gehen einige Änderungen in der Tumordokumentation einher. Die Dokumentation nach den neuen Vorgaben ist verpflichtend. Seit dem 3. April 2023 nimmt das Krebsregister Rheinland-Pfalz Meldungen mit der oBDS-Version 3 entgegen. Nach einer Übergangsphase bis Ende 2023 sind ab Anfang 2024 nur noch Meldungen ab oBDS-Version 3 zulässig.

Was ändert sich mit Version 3

Mit der neuen Version 3 wurde insbesondere die Erfassung klinisch bedeutsamer Inhalte der Behandlungsrichtlinien verbessert, wodurch die Tumordaten umfangreicher abgebildet und die klinischen Auswertemöglichkeiten erweitert werden können. In diesem Zusammenhang wurden neue Elemente und Meldeanlässe hinzugefügt sowie die Mindestanforderungen an Meldungen angepasst. Im Folgenden finden Sie einen Überblick zu den wichtigsten Änderungen.

Das neue Schema des oBDS 3 gibt Mindestanforderungen an Meldungen vor, ohne deren Füllung die Meldung nicht abgeschickt werden kann. Zusätzlich gibt es weiterhin Angaben, die für eine Meldung in Rheinland-Pfalz anzugeben sind.

Eine Übersicht finden Sie hier

Neues Feld: Eigene Leistung

  • Die Angabe, ob eine Leistung eine eigene Leistung war, wird nun über ein neues Feld angegeben. Fremdmeldungen werden nun hierüber, und nicht mehr wie in Rheinland-Pfalz zuvor über die Angabe der Melder-ID 999999 gekennzeichnet.

Neues Feld: Zentrum - Zertifizierung

  • In einem neuen Feld wird erfasst, ob es sich (im Sinne der Zentrumszertifizierung) um einen Zentrumsfall handelt.

Neben Angabe der Histologie nach ICD-O ist nun auch die Angabe nach WHO "Blue Book" möglich.

Neues Feld: UICC Stadium

  • Das UICC-Stadium wird nun in einem eigenen neuen Feld im TNM erfasst. 

Die Tumorkonferenz wird als eigener Meldungstyp erfasst.

 

Neus Feld: Therapieempfehlung

  • Die Therapieempfehlung der Tumorkonferenz soll erfasst werden.

 

Neues Feld: Therapieabweichung auf Wunsch des Patienten

  • Es soll angegeben werden, ob eine Therapieabweichung auf Wunsch des Patienten erfolgte.

Der Tod wird nun als neuer eigener Meldungstyp registriert und ist nicht mehr wie zuvor Teil der Verlaufsmeldung.

Erweiterte Merkmalsausprägungen im Katalog des Zielgebiets

  • Die Merkmale zur Angabe der anatomischen Region, an der die Bestrahlung durchgeführt wurde, wurden erweitert. Es kommen neue Schlüssel hinzu, außerdem werden die Lymphknoten mit eigenen Schlüsseln belegt (Zielgebietsschlüssel oBDS 2021).

 

Erweiterte Merkmalsausprägungen bei Angabe der Applikationsart

  • Die Merkmale zur Angabe der Technik, mit der die Strahlentherapie durchgeführt wurde, wurden erweitert.

 

Neues Feld: Angabe der angewandten Strahlenart

  • Die Strahlenart, die verwendet wurde, kann nun angegeben werden.

 

Neues Feld: Dokumentation von Boosts

  • Es kann nun angegeben werden, ob und wenn ja welche Art von Boost appliziert wurde.

Neue Ausprägungen der Art der systemischen oder abwartenden Therapie erleichtern die differenzierten Abbildung der Therapiestrategien.

  • Es wird nur noch eine Therapieart pro Meldung ausgewählt. Kombinationstherapien werden in Form von Ausprägungen angegeben, welche verschiedene Therapiearten miteinander kombinieren (z.B: CZ=Chemotherapie+ zielgerichtete Substanzen).

Substanzen können direkt bezeichnet oder über einen ATC Code übermittelt werden.

Die Ausprägungen zur Angabe des Grundes des Endes der Strahlentherapie/ systemischen Therapie wurden erweitert,  u.a. durch Angabe „Patient verstorben“.

Die Angabe der Nebenwirkungen von Strahlentherapie oder systemischer Therapie ist nun von Grad 1 bis 5 möglich. Bei schweren Nebenwirkungen (ab Grad 3) muss die Art der Nebenwirkung gemeldet werden. 

Neben den Sozialdienstkontakten wird nun auch eine psychoonkologische Beratungen erfasst.

Neu: Felder zu Genetischen Varianten

  • Sowohl Name als auch Ausprägung von genetischen Varianten werden erfasst.

Seit dem 3. April 2023 nimmt das Krebsregister Rheinland-Pfalz Meldungen mit der oBDS-Version 3 entgegen. Noch bis Ende 2023 können Meldungspakete mit der Version 2.2.1 übermittelt werden. Ab Anfang 2024 sind ausschließlich Meldungen nach oBDS-Version 3 zulässig.

Um diese Vorgaben für Schnittstellenmelder umzusetzen, sind alle Softwarehersteller gefordert, die Neuerungen gemäß oBDS 3.0.0 zu implementieren und ihren Kunden im vorab genannten Zeitraum zur Verfügung zu stellen.

Den Umsetzungsleitfaden für die Implementierung finden Sie hier:

Zum Umsetzungsleitfaden

Voraussetzung für die Meldung in oBDS-Version 3 über eine Schnittstelle ist eine nachgewiesene Re-Zertifizierung der Software. Bitte wenden Sie sich daher an uns, sobald alle Änderungen umgesetzt wurden, um das weitere Vorgehen bezüglich einer notwendigen Re-Zertifizierung oder Erstzertifizierung Ihrer Software zu besprechen.

Weitere Informationen für Softwarehersteller finden sie hier:

Informationen für Softwarehersteller

Seit dem 3. April 2023 nimmt das Krebsregister Rheinland-Pfalz Meldungen mit der oBDS-Version 3 entgegen. Neben der oBDS-Version 3 können Meldende noch bis Ende 2023 Meldungspakete ab der Version 2.2.1 übermitteln. Ab Anfang 2024 sind nur noch Meldungen nach oBDS-Version 3 zulässig.

Seit März 2022 sind Softwarehersteller von Praxisverwaltungs-, Klinikinformations-, Tumordokumentations- und Pathologieinformationssystemen aufgerufen, die neue oBDS-Schnittstelle 3 in ihren Systemen zu integrieren und diese rezertifizieren zu lassen. Wir empfehlen Ihnen, ein mögliches Update der von Ihnen genutzten Software auf die Version 3 erst vorzunehmen, wenn diese durch uns zertifiziert wurde. So vermeiden Sie beispielsweise Korrekturanforderungen.

Um sicherzustellen, dass auch Ihr Dokumentationssystem aktualisiert und zertifiziert wurde, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Softwarehersteller auf.

Seit dem 3. April 2023 nimmt das Krebsregister Rheinland-Pfalz Meldungen mit der oBDS-Version 3 entgegen. Im Zuge dessen wurden die entsprechenden Eingabefelder des Melderportals angepasst. Indem Sie die Mindestanforderungen und Dokumentationshinweise beachten, erfüllen Sie die Vorgaben des Basisdatensatzes. Unterstützung für die Melder bieten außerdem automatisierte Korrekturanforderungen und Erinnerungen im Melderportal. 

Gemeinsam mit dem hessischen Krebsregister haben wir in einem Webseminar einen Überblick über die wichtigsten Änderungen im oBDS 3 gegeben.

Die Aufzeichnung des Seminars finden Sie unter folgendem Link: 

Zum Video

Chancen

Die neue Version des Basisdatensatzes stellt die Krebsregister vor die große Aufgabe, die umfangreichen Änderungen im einheitlichen oBDS in die Datenstruktur des Krebsregisters aufzunehmen. Die neuen Daten werden dabei mit den bereits vorhandenen Daten zusammengeführt, damit eine vollständige onkologische Patientenakte erstellt werden kann. Durch die angepassten bzw. neuen Daten entstehen neue Möglichkeiten zur Auswertung, welche langfristig die Verbesserung der Krebsbehandlung unterstützen können.