In den Krebsregistern der Bundesländer werden Meldungen nach dem einheitlichen onkologischen Basisdatensatz (oBDS) erfasst. Er dient dazu, dass die Meldungen zu allen Meldeanlässen meldepflichtiger Tumorerkrankungen einheitlich sind und so eine vergleichbare Erfassung und Auswertung über die Ländergrenzen hinweg möglich ist.

Der durch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren e.V. (ADT) und die Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland (GEKID) herausgebrachte oBDS unterlag immer wieder Anpassungen und Änderungen, wie zum Beispiel die Ergänzung tumorspezifischer Module.

Im Jahr 2021 wurde der einheitliche onkologische Basisdatensatz aktualisiert (oBDS 3). Mit seiner Neufassung gehen einige Änderungen in der Tumordokumentation einher. Die Dokumentation nach den neuen Vorgaben ist verpflichtend. Seit dem 3. April 2023 nimmt das Krebsregister Rheinland-Pfalz Meldungen mit der oBDS-Version 3 entgegen. Neben Meldungen in Version 3 können in einer Übergangszeit durch Schnittstellenmelder weiterhin Meldungen ab Version 2.2.1 übermittelt werden. Der Übergangszeitraum für diese Meldungen endet gemäß der bundesweiten Festlegung mit dem 30. Juni 2024, nach diesem Stichtag werden nur noch Meldungen der oBDS-Version 3 entgegengenommen.

Was ändert sich mit Version 3

Mit der neuen Version 3 wurde insbesondere die Erfassung klinisch bedeutsamer Inhalte der Behandlungsrichtlinien verbessert, wodurch die Tumordaten umfangreicher abgebildet und die klinischen Auswertemöglichkeiten erweitert werden können. In diesem Zusammenhang wurden neue Elemente und Meldeanlässe hinzugefügt sowie die Mindestanforderungen an Meldungen angepasst. Im Folgenden finden Sie einen Überblick zu den wichtigsten Änderungen. (Stand April 2023)

Das neue Schema des oBDS 3 gibt Mindestanforderungen an Meldungen vor, ohne deren Füllung die Meldung nicht abgeschickt werden kann. Zusätzlich gibt es weiterhin Angaben, die für eine Meldung in Rheinland-Pfalz anzugeben sind.

Eine Übersicht finden Sie hier

Neues Feld: Eigene Leistung

  • Die Angabe, ob eine Leistung eine eigene Leistung war, wird nun über ein neues Feld angegeben. Fremdmeldungen werden nun hierüber, und nicht mehr wie in Rheinland-Pfalz zuvor über die Angabe der Melder-ID 999999 gekennzeichnet.

Neues Feld: Zentrum - Zertifizierung

  • In einem neuen Feld wird erfasst, ob es sich (im Sinne der Zentrumszertifizierung) um einen Zentrumsfall handelt.

Neben Angabe der Histologie nach ICD-O ist nun auch die Angabe nach WHO "Blue Book" möglich.

Neues Feld: UICC Stadium

  • Das UICC-Stadium wird nun in einem eigenen neuen Feld im TNM erfasst. 

Nachstehend finden Sie eine aktuelle Auflistung aller Diagnosesicherungen, die in der onkologischen Krebsregistrierung zur Verfügung stehen.

Ab dem 01.01.2024 wurden für Meldungen im oBDS-3-Format (ab oBDS-Version 3.0.2) Neuerungen eingeführt.

Hinweis: Bitte geben Sie in Ihrer Diagnosemeldung die höchste zutreffende Diagnosesicherung an.

Arten der Diagnosesicherung bisher

Diagnosesicherung Erklärung
1 = klinisch ohne spezifische Diagnostik Die Diagnose wurde vor dem Tod gestellt, jedoch ohne weitere Maßnahmen der Diagnosesicherung (vgl. 2-7).
2 = klinische Diagnostik Alle Untersuchungstechniken, einschließlich bildgebender Verfahren (z.B. Röntgen, Endoskopie, Ultraschall), explorative Eingriffe (Laparotomie) und Autopsie ohne Gewebsuntersuchung.
4 = spezifische Tumormarker Zusätzliche biochemische und / oder immunologische Marker, die Hinweise auf bestimmte Tumoren und deren Malignität geben können.
5 = Zytologie Zytologische Untersuchung von Zellen aus einem Primärtumor oder aus einem sekundären Sitz. Miteingeschlossen: 1. Aspirate, gewonnen durch Endoskopie oder Punktion 2. Mikroskopische Untersuchung von peripherem Blut und Knochenmarkspunktaten
6 = Histologie Metastase (veraltet) jetzt 7.2 (s.u.) Histologische Untersuchung von Gewebe aus einer Metastase. Hinweis: Für oBDS-3-Meldungen ist ab dem 01.01.2024 die 7.2 zu verwenden.
7 = Histologie Primärtumor (veraltet) jetzt 7.1 (s.u.) Histologische Untersuchung von Gewebe aus einem Primärtumor, unabhängig davon, wie es gewonnen wurde. Inklusive aller Schnitt-Techniken und Knochenmarksbiopsien. Hinweis: Für oBDS-3-Meldungen ist ab dem 01.01.2024 die 7.1 zu verwenden.
9 = unbekannt Diagnosesicherung ist unbekannt. Für oBDS-3-Diagnosemeldungen, die als „Eigene Leistung“ gemeldet werden, ist die Angabe „9 = unbekannt“ nicht zu verwenden (ungültiger Wert).

Zusätzlich ab oBDS-Version 3.0.2 (Annahme von Meldungen in diesem Format ab 01.01.2024)

Diagnosesicherung Erklärung
7.1 = Histologie des Primärtumors Histologische Untersuchung von Gewebe aus einem Primärtumor, unabhängig davon, wie es gewonnen wurde. Inklusive aller Schnitt-Techniken und Knochenmarksbiopsien.
7.2 = Histologie Metastase Histologische Untersuchung von Gewebe aus einer Metastase.
7.3 = Histologie der Autopsie Histologische Untersuchung von Tumorgewebe, welches im Rahmen einer Autopsie gewonnen wurde, unabhängig davon, wie es gewonnen wurde. (inklusive aller Schnitt-Techniken und Knochenmarksbiopsien)
8 = Zytogenetisch und / oder molekularer Test Nachweis von tumorspezifischen genetischen Anomalien und genetischen Veränderungen im Tumor, einschließlich Verfahren wie Karyotypisierung, FISH, PCR. Hinweis: Die Diagnosesicherung 8 ist nicht für solide Tumoren zu verwenden.

Die Tumorkonferenz wird als eigener Meldungstyp erfasst.

 

Neus Feld: Therapieempfehlung

  • Die Therapieempfehlung der Tumorkonferenz soll erfasst werden.

 

Neues Feld: Therapieabweichung auf Wunsch des Patienten

  • Es soll angegeben werden, ob eine Therapieabweichung auf Wunsch des Patienten erfolgte.

Der Tod wird nun als neuer eigener Meldungstyp registriert und ist nicht mehr wie zuvor Teil der Verlaufsmeldung.

Erweiterte Merkmalsausprägungen im Katalog des Zielgebiets

  • Die Merkmale zur Angabe der anatomischen Region, an der die Bestrahlung durchgeführt wurde, wurden erweitert. Es kommen neue Schlüssel hinzu, außerdem werden die Lymphknoten mit eigenen Schlüsseln belegt (Zielgebietsschlüssel oBDS 2021).

 

Erweiterte Merkmalsausprägungen bei Angabe der Applikationsart

  • Die Merkmale zur Angabe der Technik, mit der die Strahlentherapie durchgeführt wurde, wurden erweitert.

 

Neues Feld: Angabe der angewandten Strahlenart

  • Die Strahlenart, die verwendet wurde, kann nun angegeben werden.

 

Neues Feld: Dokumentation von Boosts

  • Es kann nun angegeben werden, ob und wenn ja welche Art von Boost appliziert wurde.

Neue Ausprägungen der Art der systemischen oder abwartenden Therapie erleichtern die differenzierten Abbildung der Therapiestrategien.

  • Es wird nur noch eine Therapieart pro Meldung ausgewählt. Kombinationstherapien werden in Form von Ausprägungen angegeben, welche verschiedene Therapiearten miteinander kombinieren (z.B: CZ=Chemotherapie+ zielgerichtete Substanzen).

Substanzen können direkt bezeichnet oder über einen ATC Code übermittelt werden.

Die Ausprägungen zur Angabe des Grundes des Endes der Strahlentherapie/ systemischen Therapie wurden erweitert,  u.a. durch Angabe „Patient verstorben“.

Die Angabe der Nebenwirkungen von Strahlentherapie oder systemischer Therapie ist nun von Grad 1 bis 5 möglich. Bei schweren Nebenwirkungen (ab Grad 3) muss die Art der Nebenwirkung gemeldet werden. 

Neben den Sozialdienstkontakten wird nun auch eine psychoonkologische Beratungen erfasst.

Neu: Felder zu Genetischen Varianten

  • Sowohl Name als auch Ausprägung von genetischen Varianten werden erfasst.

Seit dem 3. April 2023 nimmt das Krebsregister Rheinland-Pfalz Meldungen mit der oBDS-Version 3 entgegen.In einer Übergangszeit können noch Meldungspakete ab der Version 2.2.1 übermittelt werden. Der Übergangszeitraum für diese Meldungen endet gemäß der bundesweiten Festlegung mit dem 30. Juni 2024, nach diesem Stichtag werden nur noch Meldungen der oBDS-Version 3 entgegengenommen.

Um diese Vorgaben für Schnittstellenmelder umzusetzen, sind alle Softwarehersteller gefordert, die Neuerungen gemäß oBDS 3.0.0 zu implementieren und ihren Kunden im vorab genannten Zeitraum zur Verfügung zu stellen.

Den Umsetzungsleitfaden für die Implementierung finden Sie hier:

Zum Umsetzungsleitfaden

Voraussetzung für die Meldung in oBDS-Version 3 über eine Schnittstelle ist eine nachgewiesene Re-Zertifizierung der Software. Bitte wenden Sie sich daher an uns, sobald alle Änderungen umgesetzt wurden, um das weitere Vorgehen bezüglich einer notwendigen Re-Zertifizierung oder Erstzertifizierung Ihrer Software zu besprechen.

Weitere Informationen für Softwarehersteller finden sie hier:

Informationen für Softwarehersteller

Seit dem 3. April 2023 nimmt das Krebsregister Rheinland-Pfalz Meldungen mit der oBDS-Version 3 entgegen. Neben der oBDS-Version 3 können Meldende in einer Übergangszeit noch Meldungspakete ab der Version 2.2.1 übermitteln. Der Übergangszeitraum für diese Meldungen endet gemäß der bundesweiten Festlegung mit dem 30. Juni 2024, nach diesem Stichtag werden nur noch Meldungen der oBDS-Version 3 entgegengenommen.

Um sicherzustellen, dass auch Ihr Dokumentationssystem aktualisiert und abgenommen wurde, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Softwarehersteller auf.

Weitere Informationen

Seit dem 3. April 2023 nimmt das Krebsregister Rheinland-Pfalz Meldungen mit der oBDS-Version 3 entgegen. Im Zuge dessen wurden die entsprechenden Eingabefelder des Melderportals angepasst. Indem Sie die Mindestanforderungen und Dokumentationshinweise beachten, erfüllen Sie die Vorgaben des Basisdatensatzes. Unterstützung für die Melder bieten außerdem automatisierte Korrekturanforderungen und Erinnerungen im Melderportal. 

Gemeinsam mit dem hessischen Krebsregister haben wir in einem Webseminar einen Überblick über die wichtigsten Änderungen im oBDS 3 gegeben.

Die Aufzeichnung des Seminars finden Sie unter folgendem Link: 

Zum Video

Das neue Feld „Zertifizierung“ bezieht sich auf die Zertifizierungsvorgaben der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG). Hierüber wird abgebildet, ob die in der Meldung übermittelten Informationen für die Zertifizierung relevant sind und ob die Tumorerkrankung z.B. als Primärfall zu zählen ist. Für die DKG-Zertifizierung als Zentrumwerden Fälle nach Kennzahlenjahren gezählt. Die Angabe bezieht sich auf den Tumor und nicht auf den Patienten oder die Patientin (Patientenfall*). 

*Ausnahme: Bei hämatologischen Neoplasien soll ein Patientenfall unter „Zentrumsfall/Primärfall“ dokumentiert werden.

 Unterscheidung zwischen:

  1. Zentrumsfall/Primärfall à Patientinnen und Patienten mit Erstdiagnose, welche im Zentrum behandelt wurden und die Anforderungen für die Primärfallzählung nach DKG erfüllen.
  2. Zentrumsfall/kein Primärfall à Vorstellung im DKG-zertifizierten Zentrum, Anforderungen für die Primärfallzählung entsprechend der Vorgaben der DKG nicht erfüllt (z. B. Rezidiv, Metastasierung).
  3. Kein Zentrumsfall à Tumoren, die im Zentrum vorstellig werden, aber nicht für die Primärfallzählung nach Vorgaben der DKG relevant sind (z.B. HGIEN, CINIII).

Weitere Informationen zur Falldefinition finden Sie hier.

Angaben im Feld „Zertifizierung“ werden von DKG-zertifizierten Zentren und/oder ambulanten Leistungserbringern erwartet, die Kooperationspartner eines DKG-zertifizierten Zentrums sind. Wichtig: Wenn Ihnen keine Informationen zum Feld „Zertifizierung“ vorliegen, können Sie das Feld leer lassen.

Grundsätzlich gilt: Bitte melden Sie nur das, was sie selbstverantwortlich durchgeführt haben.

  • Meldungen im Format oBDS:

Bitte geben Sie in dem neuen Feld "Eigene Leistung" mit "Ja" oder "Nein" an, ob Sie die Leistung des Meldeanlasses selbst erbracht haben. Der Wert „unbekannt“ ist für das Krebsregister RLP nicht zulässig und führt zu einer Korrekturanforderung.

Wenn Sie neben Ihrer eigenen Leistung auch Leistungen anderer Leistungserbringer melden, füllen Sie das Feld "Eigene Leistung" mit „Nein“ aus.

  • Meldungen im Format ADTGEKID:

Bitte kennzeichnen Sie Meldungen zu Leistungen, die Sie nicht selbst durchgeführt haben (Fremdleistungen), mit der Melder-ID 999999.

Jedes Wiederauftreten einer Tumorerkrankung (biochemisches Rezidiv, Lokalrezidiv und/oder Lymphknoten-/Fernmetastasierung) bei vorheriger kompletter klinischer Tumorfreiheit (Vollremission).

Verlaufsmeldung

Rezidive und Tumorprogress sind als Verlaufsmeldung zu melden. Bitte geben Sie sowohl die aktuelle Gesamtbeurteilung des Tumorstatus als auch den aktuellen Tumorstatus des Primärtumors, der Lymphknoten und der Fernmetastasen an. 

oBDS: neue Ausprägung „Rezidiv = Y“

Im Feld "Gesamtbeurteilung Tumorstatus" ist die Ausprägung "Rezidiv = Y" neu hinzugekommen, sodass diese nun von "Progress = P" zu unterscheiden ist.

Beispiel:

Angaben zum Tumor:

Erstdiagnose: 31.02.2018

ICD:                 C50.4

ICD-O-M:        8500/3

 

Angaben zum Erkrankungsverlauf:

2019:               Vollremission

2020:               Vollremission

2021:               Vollremission

2022:               Vollremission

04.04.2023:    Lokalrezidiv      

 

Verlaufsmeldung mit:

ADTGEKID

oBDS

Untersuchungsdatum

04.04.2023

04.04.2023

Tumorstatus Primärtumor

R = Lokalrezidiv

R = Lokalrezidiv

Tumorstatus Lymphknoten

K = kein Lymphknotenbefall nachweisbar

K = kein Lymphknotenbefall nachweisbar

 

Tumorstatus Fernmetastasen

K = keine Fernmetastasen nachweisbar

K = keine Fernmetastasen nachweisbar

Tumorstatus Gesamtbeurteilung

P = Progression

Y = Rezidiv

 

Chancen

Die neue Version des Basisdatensatzes stellt die Krebsregister vor die große Aufgabe, die umfangreichen Änderungen im einheitlichen oBDS in die Datenstruktur des Krebsregisters aufzunehmen. Die neuen Daten werden dabei mit den bereits vorhandenen Daten zusammengeführt, damit eine vollständige onkologische Patientenakte erstellt werden kann. Durch die angepassten bzw. neuen Daten entstehen neue Möglichkeiten zur Auswertung, welche langfristig die Verbesserung der Krebsbehandlung unterstützen können.