Das Übermitteln der gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen an das Krebsregister RLP stellt für die onkologisch tätigen Ärztinnen und Ärzte einen zusätzlichen Zeitaufwand dar, der mit der Meldevergütung nur teilweise entschädigt wird. Um diesen Aufwand zu verringern und für alle Melder einen einfachen und schnellen Weg der Datenübermittlung zu realisieren, empfehlen wir Ihnen das Melden über Schnittstellen aus der Praxissoftware oder dem institutsinternen Krankenhaussystem.
Die Vorteile liegen auf der Hand:
- Kein oder sehr wenig zusätzlicher Zeitaufwand
- Geringste Fehleranfälligkeit bei der Datenübermittlung
- Vollständige Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht
- Zusätzliche Einnahmen aus der Meldevergütung
Gerne helfen wir Ihnen bei der Implementierung einer Schnittstelle zur Übertragung von Daten an das Krebsregister Rheinland-Pfalz. Die Übermittlung per Schnittstelle ist die einfachste und schnellste Möglichkeit, Ihre Daten an das Krebsregister Rheinland-Pfalz zu senden.
Um die Freigabe für Schnittstellenmeldungen erhalten zu können, bedarf es folgender Schritte:
- Kontaktaufnahme mit der Melderbetreuung unter 06131/97175-0 oder per Mail an support[at]krebsregister-rlp.de
- Übermittlung von Testdaten oder Echtdaten über unser Testsystem unter https://test.melderportal.krebsregister-rlp.de/login.html
- Prüfung durch das Krebsregister Rheinland-Pfalz
- Zertifizierung als Schnittstellenmelder
- Freigabe im Melderportal
Ohne Freigabe durch das Krebsregister Rheinland-Pfalz ist die Übermittlung von Schnittstellenmeldungen nicht möglich.
Nach erfolgreicher Zertifizierung als Schnittstellenmelder erhalten Sie von uns außerdem automatisch ein Zertifikat, welches Sie als „geprüfter und zugelassener Schnittstellenmelder des Krebsregisters Rheinland-Pfalz“ ausweist.
Auch wenn die Kosten für die Implementierung der Schnittstelle von der meldenden Einrichtung zu tragen sind, erfolgt doch zeitnah eine Amortisation über die Auszahlung der Meldevergütung. Eine Übersicht über die Höhe der Vergütung bei den einzelnen Meldeanlässen finden Sie hier.
In Rheinland-Pfalz kommt bereits eine Vielzahl von Schnittstellen zum Einsatz.
Viele Softwaresysteme (Krankenhausinformationssysteme, Praxisverwaltungssysteme, Therapieplanungssysteme, Pathologieinformationssysteme) unterstützen bereits eine Schnittstelle nach ADT/GEKID für die Meldung an das Krebsregister.
- Tabelle mit Produktnamen folgt in Kürze
Meldepflicht
Bitte beachten Sie, dass die Meldepflicht seit Inkrafttreten des Landeskrebsregistergesetzes (LKRG, Stand Januar 2019) ab dem 1.1.2016 besteht. Bis auf Weiteres ist es noch möglich, Daten aus den Jahren 2016, 2017 und 2018, die Sie eventuell noch nicht übermittelt haben, an das Krebsregister nachzumelden. Um die Ziele der flächendeckenden Krebsregistrierung zu erreichen, und auch Ihnen individuelle Auswertungen zurückmelden zu können, ist eine vollständige Datenbasis unbedingt erforderlich. Eine Nachmeldung aller gesetzlich erforderlicher Daten rückwirkend zum 1.1 2016 ist daher unerlässlich.
Ihre Ansprechpartner

Sevda Süslü
Melderbetreuung
Tel: 06131/97175-0
support[at]krebsregister-rlp.de