Ausführliche Informationen zu meldepflichtigen Erkrankungen in der Dermatologie finden Sie im folgenden Infoblatt:
Registrierung prognostisch ungünstiger nicht-melanotischer Hauttumoren
Mit der Verabschiedung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes (KFRG) im Jahr 2013 waren Meldungen zu nicht-melanotischen Hauttumoren von der Finanzierung der Krankenkassen, von der fallbezogenen Krebsregisterpauschale an die klinischen Krebsregister sowie der Meldevergütung, ausgeschlossen. In Kooperation mit dem Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz und Prof. Dr. Stephan Grabbe, Direktor der Hautklinik der Universitätsmedizin Mainz, konnten in Rheinland-Pfalz bereits ab dem Diagnosedatum 01.09.2017 im Rahmen eines Modellprojekts ausgewählte prognostisch ungünstige nicht-melanotische Hauttumoren und ihre Frühformen registriert werden. Dies ermöglicht die Abbildung der Krankheitslast sowie die Verfügbarkeit von Real-world-Daten für die Versorgungsforschung und Therapievergleiche.
Auf das rheinland-pfälzische Modellprojekt folgend, konnte im 2021 in Kraft getretenen Gesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten auch deutschlandweit die Registrierung und Vergütung von definierten prognostisch ungünstigen nicht-melanotischen Hauttumoren und ihren Frühformen aufgenommen werden.
Infolge der bundesweit einheitlichen Registrierung ergeben sich zum 01.12.2023 in Rheinland-Pfalz Änderungen für die Meldung von nicht-melanotischen Hauttumoren und deren Frühformen an das Krebsregister Rheinland-Pfalz.
Die wichtigsten Änderungen zur Meldung nicht-melanotischer Hauttumoren an das Krebsregister Rheinland- Pfalz ab dem 01.12.2023 |
Die Erfassung nicht-melanotischer Hauttumoren (ICD-10 C44) erfolgt gemäß der deutschlandweit festgelegten Liste der prognostisch ungünstigen nicht-melanotischen Hauttumoren.
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Diese Vorgaben sind ab dem 01.12.2023 anzuwenden und gelten auch rückwirkend für alle Tumoren ab dem Diagnosedatum 01.09.2017. Die Neuerungen der bundesweiten Registrierung knüpfen somit an das Pilotprojekt an. |