Pathologen sind für das Krebsregister außerordentlich wichtig und nehmen eine herausragende Stellung als Kooperationspartner in vielerlei Hinsicht ein.
Ihre zyto- und histopathologischen Befunde sind eine unersetzbare Informationsquelle und Grundlage der Diagnose und Therapie fast aller bei uns meldepflichtigen Erkrankungen.
Durch Ihre Befunde ist eine hinreichende und genaue Klassifikation der Neubildungen überhaupt erst möglich.
Außerdem sind Ihre Meldungen für eine Vollzähligkeit der Krebsregistrierung essentiell.
Mindestanforderungen für Pathologie-Meldungen
Damit alle Meldungen dem gleichen Qualitätsstandards entsprechen, gelten im Krebsregister Rheinland-Pfalz Mindestanforderungen an die eingehenden Meldungen.
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Krankenversichertennummer (Pflicht bei GKV-Versicherten; bei PKV-Versicherten, sofern vorhanden)
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Krankenkassennummer (IK)
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Nachname
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Vorname
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Geschlecht
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Geburtsdatum
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Straße
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PLZ
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Meldedatum
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Absender-ID
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Software-ID
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Software-Version
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Meldung-ID
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Melder-ID
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Meldebegründung
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Eigene Leistung
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Zertifizierung
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Name (Der einsendenden Abteilung eines Krankenhauses)
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Anschrift (Der einsendenden Arzt- oder Zahnarztpraxis oder der sonstigen ärztlich geleiteten Einrichtung)
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Einsendernummer (BSNR oder IKNR)
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Primärtumor ICD-Code
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Primärtumor ICD-Version
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Tumor Diagnosedatum (Das früheste Datum der Diagnose)
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Tumor Seitenlokalisation (Liste "paariger Organe" beachten, s. Webseite)
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Histologie/Morphologie ICD-O-Code (Vorliegende Morphologie des Primärtumors)
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Tumor-ID
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Tumor Histologiedatum (= Befunddatum)
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Diagnosesicherung
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Primärtumor Lokalisation ICD-O-Code (Topografie)
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Histologie/Morphologie ICD-O-Code
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Grading
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R-Status (Wenn vorhanden)
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TNM-Klassifikation
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Lokalisation von Fernmetastase(n) (Wenn Fernmetastase(n) vorhanden (TNM: M ≥ 1))
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Datum der diagnostischen Sicherung von Fernmetastase(n) (Wenn Fernmetastase(n) vorhanden (TNM: M ≥ 1))
sofern Angaben vorhanden
- Organspezifische Module
sofern Angaben vorhanden
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Weitere Klassifikationen (Name und Ausprägung, wenn vorhanden, Liste „Weitere Klassifikationen“ beachten (s. Webseite))
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Genetik
Wenn Sie über das Melderportal melden, ist gewährleistet, dass alle Angaben, die verpflichtend sind, dort eingegeben werden können.
Wenn Sie über eine Schnittstelle an uns melden, dann bitten wir Sie, mit Ihrem Softwarehersteller in Kontakt zu treten, falls Mindestanforderungen in der von Ihnen genutzten Software nicht berücksichtigt sind.
Bitte beachten Sie, dass Sie uns alle Befunde (alle Haupt- und Nachberichte) zu einem Tumor zukommen lassen, das heißt die Zytologien, Histologien und autoptischen Befunde, falls vorhanden.
Einrichtungsbezogene Auswertungen
Seit 2020 bekommen Pathologen eine jährliche Rückmeldung über Ihre Meldezahlen.
Mehr Informationen zur Einrichtungsbezogenen Auswertung erhalten Sie im Bereich "Datenauswertung" aus unserer Webseite