Onkologischer Basisdatensatz – Neue Version 3


Im Krebsregister RLP wird der einheitliche onkologische Basisdatensatz erhoben. Er gilt für alle Krebsarten und wird fortlaufend um tumorspezifische Module ergänzt.

Alle Bundesländer sind verpflichtet, in den Klinischen Krebsregistern diesen Basisdatensatz zu erheben. Damit ist ein Instrument geschaffen worden, welches einen einheitlichen onkologischen Standard vorgibt, Mehrfachdokumentationen verhindert und in allen Bundesländern und klinischen Strukturen eine vergleichbare Erfassung und Auswertung von Krebsbehandlungen ermöglicht.

Bitte beachten Sie:

Seit April 2023 nimmt das Krebsregister Rheinland-Pfalz Meldungen mit der oBDS-Version 3 entgegen. Bisher war es Schnittstellenmeldern noch möglich, Meldungen ab Version 2.2.1 zu übermitteln. Der Übergangszeitraum für diese Meldungen endet gemäß der bundesweiten Festlegung mit dem 30. Juni 2024, nach diesem Stichtag werden nur noch Meldungen der oBDS-Version 3 entgegengenommen.

Um diese Vorgaben für Schnittstellenmelder umzusetzen, sind alle Softwarehersteller gefordert, die Neuerungen gemäß oBDS 3 zu implementieren und ihren Kunden im vorab genannten Zeitraum zur Verfügung zu stellen.

Den Umsetzungsleitfaden für die Implementierung finden Sie hier:

Zum Umsetzungsleitfaden

Voraussetzung für die Meldung in oBDS-Version 3 über eine Schnittstelle ist eine nachgewiesene (Re-)Zertifizierung der Software. Bitte wenden Sie sich daher an uns, sobald alle Änderungen umgesetzt wurden, um das weitere Vorgehen bezüglich einer notwendigen Re-Zertifizierung oder Erstzertifizierung Ihrer Software zu besprechen.

 


Die aktuellste oBDS Version ist 3


Das Krebsregister Rheinland-Pfalz unterstützt onkologisch tätige Einrichtungen bei der Etablierung und Einrichtung von Schnittstellen nach oBDS mit dem Ziel, den Meldefluss wesentlich zu vereinfachen. Dieser Bereich stellt entsprechende Leitfäden, Informationen und Kontakte zusammen. Gerne können Sie sich per Email oder telefonisch an uns wenden.

Mehr Informationen zum Melden über Schnittstelle

Die Plattform der § 65c-Register ist ein bundesweiter Zusammenschluss aller klinischen Krebsregister nach
§ 65c SGB V (Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz KFRG) und stellt einheitliche Empfehlungen zu inhaltlichen und technischen Fragestellungen in der Krebsregistrierung zur Verfügung.

Als Interessierter onkologisch tätige Einrichtungen oder Hersteller können Sie sich unter https://www.krebsregisterverbund.de registrieren und den Umsetzungsleitfaden zur Implementierung der oBDS Schnittstelle erhalten. Ferner bietet sich Ihnen hier die Möglichkeit, aktiv Fragen zu stellen oder Probleme zu berichten.

Weiterhin wird eine Email-Verteilerliste angeboten, an die Sie sich als Hersteller oder Melder mit technischen Fragen oder Anmerkungen zum Umsetzungsleitfaden wenden können. In dieser Liste ist ein IT-verantwortlicher Mitarbeiter aus jedem Krebsregister enthalten und die Emails werden in regelmäßigen Telefonkonferenzen besprochen.

Außerdem besteht die Möglichkeit, den Umsetzungsleitfaden sowie Updates zu diesem über ein Informationsportal zu beziehen. Dieses finden Sie unter www.krebsregisterverbund.de. Nach Ihrer Registrierung dort werden Sie zeitnah freigeschaltet.

Über über den folgenden Link gelangen Sie zur Übersicht, der von den Landeskrebsregistern abgenommenen Schnittstellen, auf der Webseite der Plattform § 65c:

Zur Übersicht der abgenommenen Schnittstellen

Technische Prüfung des Krebsregisters RLP erfolgreich bestanden:

  • Smatos GmbH & Co. KG (AppointClinic App)

Ihre Ansprechpartnerinnen

Sevda Süslü
Support
Tel: 06131 / 97175-0
support[at]krebsregister-rlp.de

Lisa Gall
Support
Tel: 06131 / 97175-0
support[at]krebsregister-rlp.de