Gutachten: Krebsregister RLP vorn

Am 07. November wurde das zweite Gutachten der Firma Prognos zum Stand des Aufbaus der klinischen Krebsregistrierung veröffentlicht. In diesem wurde die aktuelle Umsetzung der 43 vom GKV-Spitzenverband vorgegebenen Förderkriterien in den einzelnen Bundesländern geprüft.

Ende 2017 lief die vom Gesetzgeber vorgesehene vierjährige Aufbauphase für die klinischen Krebsregister ab. Damit dürfen die gesetzlichen Krankenkassen klinische Krebsregister eigentlich nur noch finanzieren, wenn nachgewiesen ist, dass sie voll arbeitsfähig sind, also alle 43 Prüfkriterien erfüllen. Dies haben die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen erstmalig zum 31. Dezember 2017 mit Hilfe eines bundesweit einheitlichen Bewertungsverfahrens geprüft.

In die Prognos-Untersuchung sind diese Berichte eingeflossen sowie zusätzliche Datenmeldungen der Krankenkassen bis zum Sommer 2018. Das war möglich, da der Gesetzgeber den Registern eine Nachbesserungsfrist bis 31. Dezember 2018 eingeräumt hat. Voraussichtlich wieder diese Nachbesserungsfrist noch einmal um weitere zwölf Monate, bis Ende 2019 verlängert.

Als einziges Bundesland hat das Krebsregister Rheinland-Pfalz zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens 40 Kriterien erreicht. Das Gutachten schätzt, dass Rheinland-Pfalz bis zum Ende der bisher festgelegten Frist (31.12.2018) alle 43 Kriterien umgesetzt haben wird. Nur vier weitere Bundesländer werden voraussichtlich ebenfalls alle Kriterien zum Ende der Frist erfüllen können.

Hier finden Sie die Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbands.

Hier finden Sie das komplette Prognos-Gutachten.

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