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  5. Aufklärung von Patienten und Patientenrechte

Aufklärung von Patienten und Patientenrechte

Kann der Patient der Meldung an das Krebsregister widersprechen?

Wie muss der Patient über die Meldung seiner Daten an das Krebsregister unterrichtet werden?

Was müssen Schnittstellenmelder bei der Weitergabe der Information zur Patienteninformation beachten?

Kann die Unterrichtung des Patienten in Ausnahmesituationen entfallen?

Wie erhält der Patient Auskunft über seine bereits gemeldeten Daten (Patientenauskunft)?

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Kontakt

IDG Institut für digitale Gesundheitsdaten RLP gGmbH
Geschäftsbereich Krebsregister

Hechtsheimer Straße 37
55131 Mainz

Telefon: +49 (0) 6131 / 97175-0
E-Mail: info[at]idg-rlp.de

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Gleichstellung der Geschlechter

Im Krebsregister Rheinland-Pfalz schätzen wir Unterschiede und streben an, dass sich alle Menschen angesprochen fühlen. Wir legen grundsätzlich Wert auf wertschätzende Kommunikation sowie geschlechtergerechte und barrierefreie Formulierungen. Jedoch verwenden wir im Text aus stilistischen Gründen häufig das generische Maskulinum. Natürlich ist auch in diesen Fällen jedes Geschlecht eingeschlossen.

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