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Besteht eine Meldepflicht für Patientinnen und Patienten, die im Ausland leben, aber in Rheinland-Pfalz eine onkologische Diagnose erhalten oder behandelt werden?

Ja, es besteht eine Meldepflicht.

Wenn bei einer Patientin oder einem Patienten, die oder der seinen Wohnsitz im Ausland hat, in Rheinland-Pfalz eine onkologische Erkrankung diagnostiziert oder behandelt wird, unterliegt diese Erkrankung der gesetzlichen Meldepflicht. Die Meldung ist unabhängig vom Wohnsitz der Patientin oder des Patienten erforderlich und richtet sich nach dem Ort der Diagnosestellung bzw. der Behandlung.

 

s. Landeskrebsregistergesetz §5 (2)

Für die Gesundheit jedes Einzelnen