Ja, im Krebsregister werden die Meldungen aller Ärzte und Einrichtungen zu einer  Tumorerkrankung eines Patienten zusammengetragen und zu einer Krankengeschichte verarbeitet. Sie müssen also das melden, was Sie bezüglich eines Tumors diagnostiziert und/oder durchgeführt haben.        

Bitte beachten Sie: Unabhängig vom Meldeanlass sind die Angaben zum Primärtumor bei jeder Meldung auszufüllen.