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Über welche Änderungen in einer Institution muss das Krebsregister informiert werden?

Bitte beachten Sie, dass Sie alle organisatorischen Änderungen in Ihrer Einrichtung, die für das Krebsregister von Relevanz sind, an uns weitergeben müssen. Dazu zählen z.B.:

  • Änderung des hauptverantwortlichen Ansprechpartners für das Krebsregister
  • Arztwechsel bei einer niedergelassenen Einrichtung
  • Änderung der Praxisform (z.B. Einzelpraxis wird zu Gemeinschaftspraxis oder MVZ)
  • Neue Anschrift oder neue Bankverbindung der Einrichtung
  • Praxiswechsel oder Praxisaufgabe

Bitte informieren Sie uns über derlei Änderungen entweder via Mail an support[at]idg-rlp.de oder über unsere Service-Rufnummer 06131-97175-0 zu den auf der Webseite angegebenen Geschäftszeiten.

Für die Gesundheit jedes Einzelnen