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Welche Meldeanlässe sind bei Systemtherapien zu beachten?

Allgemein:

  • Bitte immer die Therapieart angeben!
  • Nicht jeden Zyklus im Rahmen einer Chemotherapie einzeln melden!

Man unterscheidet zwischen den Meldeanlässen „Therapiebeginn“ und „Therapieende“. 

 Hinweise:

  • Auch ein vorzeitiger Abbruch der Therapie ist als „Therapieende“ zu melden.
  • Nicht meldepflichtig sind:
    • geplante Therapien 
    • nicht tumortherapeutische Therapien
    • Substanzwechsel innerhalb einer Substanzgruppe 

Je nach Meldeanlass sind unterschiedliche Mindestanforderungen (für die Therapiemeldung zu erfüllen).

Bitte melden Sie die Meldeanlässe innerhalb von 4 Wochen nach Leistungserbringung.

Für die Gesundheit jedes Einzelnen