Bitte beachten Sie, dass jede Meldung die Angaben zum Primärtumor beinhalten muss. Zusätzlich müssen, je nach Meldeanlass, entsprechende Mindestanforderungen erfüllt werden. Eine Übersicht dazu finden Sie in unseren Infoblättern:

Mindestanforderungen zu den Meldungen (oBDS 2)

Mindestanforderungen zu den Meldungen (oBDS 3)