Meldepflichtige Stellen sind alle an der Versorgung von Patienten mit Krebserkrankungen in Rheinland-Pfalz mitwirkenden

  • Krankenhäuser
  • Arzt- und Zahnarztpraxen
  • ärztlich geleitete Einrichtungen
  • sonstige an der onkologischen Versorgung beteiligte Institutionen

Die verantwortlichen Personen für die meldepflichtigen Stellen (z.B. Chefarzt, Institutsleiter) haben die Erfüllung der Meldepflicht sicherzustellen. Diese nennen dem Krebsregister Ärzte oder Zahnärzte, die für die Meldungen zuständig sind.