In der unten stehenden Übersicht finden Sie eine Darstellung der verschiedenen Prüfschritte, die im eingehenden Meldungen im Krebsregister Rheinland-Pfalz durchlaufen.
Beispiele für unterschiedliche Meldungsversionen
Melder | Krebsregister RLP |
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Übermittlung einer Meldung | Automatische Überprüfung auf Plausibilitäten: Fehlt beispielsweise der ICD-10 Code, wird die Meldung abgelehnt und der Melder informiert. |
Erneute Übermittlung der Meldung (z.B. irrtümlich) | Diese Meldungsversion wird akzeptiert. Dabei wird erkannt, dass es sich um ein Duplikat der bereits vorhandenen Meldungsversion handelt. Die Meldung wird als Duplikat markiert und fortan ignoriert. Die Vorgängerversion bleibt die aktuelle Version. |
Meldung wurde mehrmals übermittelt. | Eingang einer Meldung mit verschiedenen Meldungsversionen, wovon nur eine Meldung vergütet wird. |
Die Anzahl der versendeten Datensätze entspricht nicht der Anzahl an Meldungen? | Aus Sicht des Krebsregisters (und der Krankenkasse) sind mehrere eingehende Datensätze eines Melders mit der gleichen Melder-ID und Meldungs-ID (also zum gleichen Patienten, Tumor und Meldeanlass) verschiedene, i.d.R. jeweils verbesserte, Versionen einer Meldung. |
Ergänzung des ICD-10 Codes und erneute Übermittlung der Meldung. | Diese Meldungsversion wird akzeptiert. Ist nun beispielsweise das TNM nicht korrekt wird eine Korrekturanforderung ausgelöst und an den Melder gesendet. |
Korrektur des TNM und erneute Übermittlung der Meldung. | Die Meldungsversion wird akzeptiert. Dabei wird erkannt, dass es sich um eine Korrektur der bereits vorhandenen Meldungsversion handelt. Sie ist jetzt die gültige Version der Meldung und die Vorgängerversion wird als veraltet markiert und nicht mehr berücksichtigt. |