Informationen zum Qualitätssicherungsverfahren zum lokalbegrenzten Prostatakarzinom

Im Jahr 2020 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) mit der Entwicklung eines sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahrens für lokal begrenzte Prostatakarzinome beauftragt. Hierbei handelt es sich um ein Modellprojekt zur Einbindung der klinischen Krebsregisterdaten in die Qualitätssicherungsprogramme des G-BA.

Ziel ist es, über einen Einrichtungsvergleich das Verbesserungspotenzial in der Versorgung von Prostatakrebspatienten zu ermitteln. Zum einen soll eine mögliche Über-, Unter- oder Fehlversorgung in der Diagnose, Therapie und Nachsorge geprüft werden. Zum anderen sollen mögliche Risikofaktoren für Morbidität, Mortalität, Progression und Rezidive sowie für Komplikationen und Nebenwirkungen verschiedener Therapien identifiziert werden. Zu diesem Zweck hat das IQTIG zehn Qualitätsindikatoren und neun Zusatzparameter entwickelt, deren Berechnung auf einer Zusammenführung von Krankenkassen- und Krebsregisterdaten beruht. Anhand dieser Qualitätsindikatoren und Zusatzparameter wird die aktuelle Versorgung von Patienten mit Prostatakarzinomen und deren Erfolg auf Basis einzelner urologisch-onkologisch tätiger Einrichtungen ermittelt und direkt miteinander verglichen.

Die Berechnung der Qualitätsindikatoren verläuft wie folgt: Die Leistungserbringer geben ihre Abrechnungen an die Krankenkasse und erfüllen Ihre Meldepflicht an das Krebsregister. Beide übermitteln wiederum die Daten an eine Vertrauensstelle. Diese stellt die Daten dem IQTIG zur Verfügung. Dort werden die Daten zusammengeführt, ausgewertet und die Ergebnisse an die Landesarbeitsgemeinschaft übermittelt (Abbildung 1). Die erste Übermittlung von Daten ist für das Jahr 2024 geplant. In Vorbereitung auf dieses Verfahren stellt das Krebsregister im Institut für digitale Gesundheitsdaten RLP den urologisch-onkologisch tätigen Einrichtungen in Rheinland-Pfalz bereits jetzt erste Ergebnisse zu drei Qualitätsindikatoren und einem Zusatzparameter zur Verfügung. Dies ist möglich, da sich diese vier Faktoren allein mit Krebsregisterdaten berechnen lassen (Abbildungen 2 bis 5).

Eine Betrachtung der Krebsregisterdaten zeigt, dass die Sterblichkeit nach radikaler Prostatektomie (Qualitätsindikator 1.6) und nach Strahlentherapie (Qualitätsindikator 1.10) den Erwartungen entsprechen. Bei der adjuvanten hormonablativen Therapie bei perkutaner Strahlentherapie bei Patienten mit hohem Risikoprofil (Qualitätsindikator 1.7) und bei der aktiven Überwachung für mehr als neun Monate (zusatzparameter 2.1) deutet die Auswertung der Daten hingegen darauf hin, dass die Erwartungen nicht erfüllt werden können.

Nach Einschätzung des Krebsregisters lässt sich aus diesem Ergebnis jedoch nicht zwangsläufig eine unzureichende Behandlungsqualität für Rheinland-Pfalz ableiten. Vielmehr deute dieses Ergebnis darauf hin, dass in diesen Bereichen noch Versäumnisse in der Meldetätigkeit vorliegen. Dies zeigt deutlich, wie wichtig es ist, dass onkologisch tätige Einrichtungen sämtliche meldepflichtigen Leistungen an das Krebsregister melden. Das Krebsregister bietet onkologisch tätigen Einrichtungen zur Unterstützung von fristgerechten Meldungen einen Außendienst an, wenn diese ihrer Meldepflicht aus Kapazitätsgründen nur eingeschränkt nachkommen können. Die Anmeldung für den Außendienst ist über die Webseite des Krebsregisters Rheinland-Pfalz möglich.

Bei Fragen zum Qualitätssicherungsprogramm sowie zu den ersten Auswertungen über die Krebsregisterdaten in Rheinland-Pfalz ist die Kontaktaufnahme per E-Mail an reporting@krebsregister-rlp.de möglich.

Neben der Zusammenführung von Krankenkassen- und Krebsregisterdaten ist zudem eine Patientenbefragung geplant. Bei dieser sollen Qualitätsaspekte, wie Aufklärung, Kommunikation und die Einbindung in Entscheidungsprozesse erhoben, sowie weitere Informationen zu Nebenwirkungen erfragt werden.

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