Registerübergreifende Datenzusammenführung

Am 20.05.2021 hat der Deutsche Bundestag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einer registerübergreifenden Datenzusammenführung, auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses, zugestimmt. Es wurde die Zusammenführung klinischer und epidemiologischer Daten aus den Krebsregistern der Länder beschlossen.

Der nun beschlossene Entwurf sieht vor, dass die von den Registern gesammelten und an das Zentrum für Krebsregistrierung übermittelten Daten erweitert werden sollen. Zusätzlich zu den bereits übermittelten Daten werden nun auch Therapien und Verläufe von Krebserkrankungen weitergeleitet. Ebenso können anonymisierte Daten für wissenschaftliche Forschungszwecke bereitgestellt werden.

Auf der Webseite des Deutschen Bundestages ist zum Thema zu lesen:

„Für die Forschung werde mit dem erweiterten Datensatz ein substanzieller Mehrwert geschaffen. Dies ermögliche genauere Beschreibungen der Versorgung, der Krankheitslast, des Versorgungsbedarfs sowie eine bessere Einschätzung der Prognose von Kranken und regionale Therapievergleiche […]. Der Gesetzentwurf ermöglicht zudem in einer zweiten Stufe eine bundesweite anlassbezogene Datenzusammenführung und Analyse der Krebsregisterdaten aus den Ländern. Im Zentrum stehen patienten- und leistungserbringerbezogene Auswertungen. Die Krebsregisterdaten können auch mit anderen Daten verknüpft werden. Geplant ist dazu eine zentrale Plattform. Ferner soll der Abgleich der Daten der Krebsfrüherkennungsprogramme mit den Daten der Krebsregister für Analysezwecke verbessert werden.“ [Quelle: Deutscher Bundestag]

 

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