Vergütung für Meldungen an die Krebsregister erhöht

Auf Grundlage von § 65 c Absatz 1 SGB V wird in Deutschland eine flächendeckende Krebsregistrierung umgesetzt. Als Ausgleich für die damit verbundenen Aufwände im Rahmen der Meldungsabgabe erhalten die onkologisch tätigen Einrichtungen für jede Krebsregistermeldung eine Meldevergütung. Die Höhe der Meldevergütung wird vom GKV-Spitzenverband, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung festgelegt.

Es freut uns sehr, dass wir nun mitteilen können, dass die Vereinbarungspartner die Meldevergütung für die Übermittlung von klinischen Daten an die Krebsregister zum 1. Februar 2024 angehoben haben. Die neue Meldevergütung setzt sich wie folgt zusammen:

Diagnosemeldung 19,50 Euro
Therapiemeldung 9,00 Euro
Verlaufsmeldung 9,00 Euro
Pathomeldung 4,50 Euro

 

Die Erhöhung der Meldevergütung gilt für alle Meldungen ab dem Leistungsdatum vom 01.02.24. Die Laufzeit der neuen Vereinbarung ist auf vier Jahre angesetzt. Spätestens ab dem 1. Januar 2027 prüfen die Vereinbarungspartner die Angemessenheit der Höhe der Meldungsvergütung erneut, um Anpassungen zu ermöglichen.

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