Zum 01.06.2019 konnte das Krebsregister RLP eine Anpassung des Vorgehens bei der Patientenunterrichtung  zum Wohle und zum Schutz der Patienten erwirken. Laut Landeskrebsregistergesetz Rheinland-Pfalz § 6 Abs. 1 ist folgendes vorgesehen: „Die meldepflichtige Stelle hat die Patientin oder den Patienten vor einer beabsichtigten Meldung über die Meldepflicht und das Recht, jederzeit der dauerhaften Speicherung der Identitätsdaten im Krebsregister zu widersprechen, zu unterrichten.“ Weiter heißt es: „Zur Unterrichtung ist ein vom Krebsregister kostenlos zur Verfügung gestelltes Informationsblatt zu verwenden, das über den Zweck der Meldung, die weitere Verarbeitung der gemeldeten Daten, die Widerspruchsmöglichkeit und die Aufgaben des Krebsregisters informiert […]“.

Generell ist eine Information im Rahmen einer längerfristigen Tumorbehandlung mit vielen Arztkontakten, wie es in der klinischen Krebsregistrierung nicht selten der Fall ist, für den Patienten nicht zumutbar. In Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit RLP und dem Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz ist die Informationspflicht nach § 6 Abs. 1 bis 3 LKRG seit dem 01.06.2019 daher nur noch für den Arzt, der eine Diagnosemeldung an das Krebsregister sendet, verpflichtend. Hier kann von einem Beratungsgespräch in einer vertrauensvollen Arzt-Patienten-Beziehung ausgegangen werden. Meldepflichtige Stellen, die jedoch z.B. nur einen Verlauf oder eine Therapie melden, sind von der Pflicht der Unterrichtung entbunden. Eine ausführliche Auflistung von konkreten Fällen können Sie unserem Leitfaden zur Informationspflicht entnehmen.

Alle Ärzte in Rheinland-Pfalz haben die Möglichkeit, kostenlos beim Krebsregister unseren Patientenflyer (verfügbar in 7 Sprachen, in Leichter Sprache und in Blindenschrift) zu bestellen, um diesen als das gesetzlich vorgeschriebene Informationsblatt zu verwenden. Zudem gibt es auch eine A4-Version unserer Patienteninformation zum selbst Ausdrucken.

Zusätzlich zur Übergabe des Patientenflyers finden Sie hier auch eine Mustervorlage zur Patientenunterrichtung, sollten Sie die Datenschutzerklärung bei betroffenen Krebspatienten ergänzen wollen.