Im Krebsregister RLP wird der Einheitliche Onkologische Basisdatensatz erhoben. Dieser wurde von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren (ADT) und der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e.V. (GEKID) im März 2008 verabschiedet und im Februar 2014 aktualisiert. Er gilt für alle Krebsarten und wird fortlaufend um tumorspezifische Module ergänzt.

Die Veröffentlichung der Aktualisierung im Bundesanzeiger vom 12.07.2021 finden Sie hier.

Alle Bundesländer sind verpflichtet, in den Klinischen Krebsregistern diesen Basisdatensatz zu erheben. Damit ist ein Instrument geschaffen worden, das einen einheitlichen onkologischen Standard vorgibt, Mehrfachdokumentationen verhindert und in allen Bundesländern und klinischen Strukturen eine vergleichbare Erfassung und Auswertung von Krebsbehandlungen ermöglicht.

Weitere Informationen zum Einheitlichen Onkologischen Basisdatensatz erhalten Sie auf https://www.basisdatensatz.de/.