1. Rechtmäßiges Verhalten: Alle für das Krebsregister Rheinland-Pfalz tätigen Personen sind zur Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und Normen verpflichtet. Rechtsverstöße und regelwidriges Verhalten sind zu vermeiden. Jede Handlung, die erkennbar darauf abzielt,  gesetzliche, behördliche oder interne Richtlinien zu umgehen, ist unzulässig.
  2. Verantwortung für das Ansehen des Krebsregisters Rheinland-Pfalz trägt jeder Beschäftigte durch das persönliche Auftreten, Handeln und Verhalten. Gesetzwidriges oder unangemessenes Verhalten auch nur Einzelner, kann dem Krebsregister Rheinland-Pfalz erheblichen Schaden zufügen. 
  3. Verbot von Diskriminierung: Alle Beschäftigten des Krebsregisters Rheinland-Pfalz haben sich gegenüber Meldern, Patienten, Kunden, Geschäftspartnern und Beschäftigten fair und respektvoll zu verhalten. Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sind unzulässig und werden nicht toleriert.
  4. Datenschutz: Vertrauliche und personenbezogene Daten, die nicht zur Kenntnisnahme durch Dritte bestimmt sind, sind vor Missbrauch zu schützen. Die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung ist nur unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzregeln zulässig. Beim Umgang mit personenbezogenen Daten ist grundsätzlich jeder Beschäftigte, Melder, Patient und Geschäftspartner vor einer Beeinträchtigung zu schützen. 
  5. Vorteilsangebote  und  Vorteilsannahmen: Das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von unmittelbaren oder mittelbaren Vorteilen, die dazu geeignet sind, objektive und faire Entscheidungen zu beeinflussen, ist nicht  erlaubt. Annahmen von Vorteilen in Bezug auf die Beschäftigung im Krebsregister Rheinland-Pfalz sind nicht gestattet.  
  6. Antikorruptionsprinzipien: Zur Vermeidung von Strafbarkeitsrisiken sind die Antikorruptionsprinzipien einzuhalten. Das Trennungsprinzip erfordert eine klare Trennung zwischen Zuwendungen und etwaigen Umsatzgeschäften. Das Transparenzprinzip verlangt die Offenlegung von Zuwendungen gegenüber dem Arbeitgeber. Das Dokumentationsprinzip erfordert, dass alle entgeltlichen und unentgeltlichen Leistungen an das Krebsregister Rheinland-Pfalz oder deren Beschäftigte schriftlich dokumentiert werden. Das Äquivalenzprinzip bestimmt, dass Leistung und Gegenleistung in einem angemessen Verhältnis zueinander stehen müssen.
  7. Kooperationspartner: Die Beziehungen zu Kooperationspartnern haben unter strikter Beachtung der Antikorruptionsprinzipien zu erfolgen.
  8. Eigentum des Krebsregisters Rheinland-Pfalz ist insbesondere vor Verlust, Beschädigung und Diebstahl zu schützen. Zum Eigentum gehören Sachwerte und immaterielle Werte (z. B. geistiges Eigentum, entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte wie Patente oder Warenzeichen, ähnliche Rechte und Werte (z. B. Domain-Name), Lizenzen, Software). Eine private Nutzung ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers sowie unter Beachtung der Nutzungsentgeltregelungen gestattet. Eine Nutzung für illegale oder sonst unzulässige Zwecke ist nicht erlaubt. 
  9. Beschwerden und Hinweise können Beschäftigte gegenüber den zuständigen Abteilungsleitern, gegenüber der Geschäftsleitung oder der Compliance-Beauftragten vortragen. Umstände, die auf einen Verstoß gegen diese Richtlinie hindeuten, können der Compliance-Beauftragten gemeldet werden. 
  10. Compliance-Beauftragte des Krebsregisters Rheinland-Pfalz ist Frau Heike Haenlein. 
     

Compliance Beauftragte
Heike Haenlein