Änderungen in der Registrierung prognostisch ungünstiger nicht-melanotischer Hauttumoren

Auf das rheinland-pfälzische Modellprojekt zur Registrierung ausgewählter nicht-melanotischer Hauttumoren (ICD-10 C44) folgend, wurde im 2021 in Kraft getretenen Gesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten auch deutschlandweit die Registrierung und Vergütung von definierten prognostisch ungünstigen nicht-melanotischen Hauttumoren und ihren Frühformen aufgenommen.

Dementsprechend werden zum 01.Dezember 2023 in Rheinland-Pfalz die Vorgaben zur Registrierung prognostisch ungünstiger nicht-melanotischer Hauttumoren angepasst. Diese gelten, auch rückwirkend, für alle Tumoren ab Diagnosedatum 01.09.2017. Hierbei knüpfen die Neuerungen der bundesweiten Registrierung an das Pilotprojekt an. Zu erfassen sind definierte Histologien, Plattenepithelkarzinome der Haut sind ab einem TNM-Stadium T3-4, N1 oder M1 meldepflichtig.

Weitere Informationen sowie eine genaue Übersicht über die meldepflichtigen Tumoren der Haut finden Sie hier:

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