Seit Inkrafttreten des Landeskrebsregistergesetzes Rheinland-Pfalz am 01.01.2016 sind alle in Rheinland-Pfalz onkologisch tätigen Einrichtungen dazu verpflichtet, Informationen zur onkologischen Behandlung an das Krebsregister zu melden. Einrichtungen, die Daten aus zurückliegenden Jahren (01.01.2016 bis heute) noch nicht übermittelt haben, sind bei Vorliegen einer meldepflichtigen Krebserkrankung zur nachträglichen Meldung aufgefordert. In diesem Zusammenhang kann das Krebsregister auch gezielt eine Aufforderung zur Nachmeldung an Ihre Einrichtung stellen.


Krebserkrankungen bilden die zweithäufigste Todesursache in Deutschland. Aus diesem Grund ist das Ziel der Krebsregistrierung die Vollzähligkeit und Vollständigkeit der Daten und dadurch die Verbesserung der Erforschung und Behandlung von Krebserkrankungen durch die Optimierung von Krebstherapien.

Vollständigkeit: Alle zu einem registrierten Krankheitsfall vorliegenden Daten wurden an das Krebsregister übermittelt.

Vollzähligkeit: Es wurden Daten zu allen in Rheinland-Pfalz behandelten Krebspatienten übermittelt.

Wirken Sie an der Versorgung von Krebspatienten mit?

  • Falls ja, ist Ihre Einrichtung zur Meldung verpflichtet.

 

Sind Sie Chefarzt, Institutsleiter, Inhaber einer Praxis o. Ä.?

  • Falls ja, sind Sie für die Erfüllung der Meldepflicht Ihrer Einrichtung verantwortlich.
  • Auch Hausärzte unterliegen der Meldepflicht, falls Meldeanlässe vorliegen. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ zum Thema Hausärzte.

Anfragen des IDG

Das IDG erhält Meldungen von Pathologen, welche Informationen zum einsendenden Arzt der untersuchten Gewebeprobe enthalten. Bei Anfragen des IDG zur Vervollständigung der Tumorhistorie wird jeweils der vom Pathologen angegebene Einsender der Gewebeprobe kontaktiert.

Falls Sie Pathologin oder Pathologe sind, bitten wir Sie die Mindestanforderugen an Meldungen von Pathologen zu beachten und insbesondere die Betriebsstätten Nummer (BSNR) und Lebenslange Arztnummer (LANR) des Einsenders zu übermitteln. Das hilft uns den entsprechenden Einsender eindeutig zu identifizieren, so dass wir die Tumorhistorie schneller und gezielter vervollständigen können.

Was kann ich tun, um die angefragten Daten zu übermitteln?

  • Ihnen wurde eine E-Mail zugesendet, die einen Link erhält. Dieser Link ist aus Datenschutzgründen passwortgeschützt.
  • Sie nehmen telefonisch Kontakt zu uns auf. Ein Ansprechpartner mit Rufnummer wird Ihnen in der E-Mail genannt. Hier erhalten Sie das Passwort. 
  • Anschließend öffnen Sie den Link.
  • Sie werden automatisch aufgefordert, das Passwort einzugeben.
  • Nach der Passworteingabe können Sie die Excel-Tabelle öffnen.
  • In dieser Liste stehen die Patienten, zu denen uns noch keine Meldungen Ihrerseits vorliegen. Bitte beachten Sie, dass die Excel-Tabelle mehrere Tabellenblätter enthalten kann. Diese können Sie unten in der Tabelle sehen und auswählen.
  • Die Patienten sind durchnummeriert, sodass bei Rückfragen einfach die Nr. des Patienten aus der Liste angegeben werden kann.
  • Schauen Sie bitte zu den Patienten auf der Übersicht in Ihrem System oder Ihrer Dokumentationssoftware nach, ob hier eine Diagnose / OP / Therapie / Nachsorgeuntersuchung durchgeführt wurde.

Bitte übermitteln Sie die Daten entsprechend der zuvor genannten Meldeanlässe über Ihren regulären Meldeweg an das IDG, sodass die Tumorhistorie vervollständigt werden kann.

Das IDG erhält Leichenschauscheine zu Patienten, die an einer Krebserkrankung verstorben oder erkrankt sind vom Statistischen Landesamt. Sollte uns jedoch zu dem Patienten noch keine Meldung vorliegen, nehmen wir mit der Einrichtung Kontakt auf, welche auf dem Leichenschauschein als zuletzt behandelnder Arzt eingetragen ist.

Was kann ich tun, um die angefragten Daten zu übermitteln?

  • Ihnen wurde eine E-Mail zugesendet, die einen Link erhält. Dieser Link ist aus Datenschutzgründen passwortgeschützt.
  • Sie nehmen telefonisch Kontakt zu uns auf. Ein Ansprechpartner mit Rufnummer wird Ihnen in der E-Mail genannt. Hier erhalten Sie das Passwort. 
  • Anschließend öffnen Sie den Link.
  • Sie werden automatisch aufgefordert, das Passwort einzugeben.
  • Nach der Passworteingabe können Sie die Excel Tabelle öffnen
  • In dieser Liste stehen die Patienten, zu denen uns noch keine Meldungen Ihrerseits vorliegen. Bitte beachten Sie, dass die Excel-Tabelle mehrere Tabellenblätter enthalten kann. Diese können Sie unten in der Tabelle sehen und auswählen.
  • Die Patienten sind durchnummeriert, sodass bei Rückfragen einfach die Nr. des Patienten aus der Liste angegeben werden kann.
  • Schauen Sie bitte zu den Patienten auf der Übersicht in Ihrem System oder Ihrer Dokumentationssoftware nach, ob hier eine Diagnose / OP / Therapie / Nachsorgeuntersuchung durchgeführt wurde.
  • Bitte übermitteln Sie die Daten entsprechend der zuvor genannten Meldeanlässe über Ihren regulären Meldeweg an das IDG, sodass die Tumorhistorie vervollständigt werden kann.
  • Falls zu dem angefragten Patienten keine Behandlung/ Diagnose erfolgt ist, sondern nur ein Verdacht auf einen Tumor vorlag, können Sie uns dies per Telefon (Ihr in der E-Mail genannter Ansprechpartner) oder per E-Mail an reklamation@idg-rlp.de schicken. Bedenken Sie bitte, dass Sie keine Patientenstammdaten per E-Mail versenden dürfen.

Beim Dateneingang wird jede Meldung auf Muss- und Sollfeld-Verstöße geprüft. Meldungen mit Sollfeld-Verstößen werden gespeichert, können jedoch trotzdem keinem Patienten zugeordnet werden, da noch wichtige Angaben fehlen oder fehlerhaft sind.

Was kann ich tun, um die angefragten Daten zu übermitteln?

  • Ihnen wurde eine E-Mail zugesendet, die einen Link erhält. Dieser Link ist aus Datenschutzgründen passwortgeschützt.
  • Sie nehmen telefonisch Kontakt zu uns auf. Ein Ansprechpartner mit Rufnummer wird Ihnen in der E-Mail genannt. Hier erhalten Sie das Passwort. 
  • Anschließend öffnen Sie den Link.
  • Sie werden automatisch aufgefordert, das Passwort einzugeben.
  • Nach der Passworteingabe können Sie die Patientenübersicht öffnen. Bitte beachten Sie, dass die Excel-Tabelle mehrere Tabellenblätter enthalten kann. Diese können Sie unten in der Tabelle sehen und auswählen.
  • Sie finden darauf Patienten, zu denen uns noch Angaben fehlen sowie auch eine Information dazu, welche Daten fehlen.
  • Die fehlenden Daten können Sie in die Excel Tabelle eintragen.
  • Sie haben nun 2 Optionen, die Daten an das IDG zu übermitteln:
  • Option 1:

Wenn Sie die angefragten Daten eingetragen haben, können Sie nach einem Upload Link fragen, den wir Ihnen gerne per E-Mail zukommen lassen. Hier können Sie dann die bearbeitete Excel-Tabelle hochladen und das IDG kann die Daten zu den Patienten vervollständigen, sodass der Import stattfinden kann.

  • Option 2:

Sie drucken die Excel-Tabelle mit Ihren eingefügten Daten aus und schicken Sie per Brief-in-Brief Verfahren per Post an das IDG zurück.

Unter Patienten mit unvollständigen Daten befinden sich alle Abrechnungen mit Auffälligkeiten in den Patientenstammdaten (z.B. Krankenversichertendaten, Adressdaten, …). Wenn keine oder unplausible Daten in den Patientenfeldern stehen, kann keine Abrechnung mit dem Kostenträger stattfinden. 

Was kann ich tun, um die angefragten Daten zu übermitteln?

  • Ihnen wurde eine E-Mail zugesendet, die einen Link erhält. Dieser Link ist aus Datenschutzgründen passwortgeschützt.
  • Sie nehmen telefonisch Kontakt zu uns auf. Ein Ansprechpartner mit Rufnummer wird Ihnen in der E-Mail genannt. Hier erhalten Sie das Passwort.
  • Sie werden automatisch aufgefordert, das Passwort einzugeben.
  • Nach der Passworteingabe können Sie die Excel-Tabelle öffnen
  • Die Tabelle enthält Patienten, zu denen noch Daten fehlen oder unplausibel sind. Bitte beachten Sie, dass die Excel-Tabelle mehrere Tabellenblätter enthalten kann. Diese können Sie unten in der Tabelle sehen und auswählen.
  • Sie finden darauf Patienten, zu denen uns noch Angaben fehlen sowie auch eine Information dazu, welche Daten fehlen.
  • Sie haben nun 2 Optionen, die Daten an das IDG zu übermitteln:
  • Option 1:

Wenn Sie die angefragten Daten eingefügt haben, können Sie nach einem Upload Link fragen, den wir Ihnen gerne per E-Mail zukommen lassen. Hier können Sie dann die bearbeitete Excel Tabelle hochladen und das IDG kann die Daten zu den Patienten vervollständigen, sodass ein Match stattfinden kann.

  • Option 2:

Sie drucken die Excel-Tabelle mit Ihren eingefügten Daten aus und schicken Sie per Brief-in-Brief Verfahren per Post an das IDG zurück.

Korrekturanforderungen entstehen, wenn Fehler in einer Meldung vorliegen. Das kann Meldungen jedes Meldungstyps und dabei sowohl Angaben zu fehlenden oder unplausiblen Personendaten als auch Angaben zum Tumor betreffen. Sie können automatisch über das Melderportal generiert werden und entstehen, wenn es bei der Eingabe der Meldung einen Muss- oder Sollfeldverstoß gibt. Nur vollständige und plausible Meldungen können als Grundlage für Auswertungen herangezogen werden. Außerdem kann, abhängig vom betroffenen Datenfeld (z.B. Patientenstammdaten), unter Umständen nicht mit dem Kostenträger abgerechnet werden.

 

Was kann ich tun, um die angefragten Daten zu übermitteln?

  • Ihnen wurde eine E-Mail zugesendet, die einen Link erhält. Dieser Link ist aus Datenschutzgründen passwortgeschützt.
  • Sie nehmen telefonisch Kontakt zu uns auf. Ein Ansprechpartner mit Rufnummer wird Ihnen in der E-Mail genannt. Hier erhalten Sie das Passwort. 
  • Anschließend öffnen Sie den Link.
  • Sie werden automatisch aufgefordert, das Passwort einzugeben.
  • Nach der Passworteingabe können Sie die Excel-Tabelle öffnen.
  • Zu den angefragten Patienten senden Sie über das Melderportal eine Korrektur der Meldung. Dazu melden Sie sich über das Melderportal mit Ihrer Melder ID und Ihrem PIN an.
  • Auf der Startseite unter „Mein Postfach“ sehen Sie den Button „Korrekturanforderungen“
  • Wenn Sie hier draufklicken, werden Ihnen alle noch offenen Korrekturanforderung angezeigt
  • Mit Doppelklick gelangen Sie auf die jeweilige Korrekturanforderung und können die Korrektur vornehmen. Der Fehler wird Ihnen zu jeder Korrekturanforderung angezeigt.
  • Nachdem die Korrektur erfolgt ist, werden die Meldungen aus der Übersicht der Korrekturanforderungen verschwinden und in „Gültige Meldungen“ verschoben.
  • Nun übermitteln Sie nur noch auf der Startseite des Melderportals unter „Gültige Meldungen“ die Meldungen erneut an das IDG.

Bedenken Sie bitte, dass Sie keine Patientenstammdaten per E-Mail versenden dürfen. Verwenden Sie stattdessen die auf der Patientenübersicht vermerkte ID.


Häufig gestellte Fragen

Bei technischen Problemen im Zuge der Meldungsübermittlung haben Sie folgende Unterstützungsoptionen:

Meldung über das Melderportal:

  • Setzen Sie sich bitte per E-Mail an reklamation@idg-rlp.de mit uns in Verbindung. Wir kümmern uns um die Behebung.

Meldung über eine Schnittstelle:

  • Setzen Sie sich bitte mit dem Softwarehersteller Ihrer Schnittstelle in Verbindung.
    Bitte informieren Sie uns zudem per E-Mail an reklamation@idg-rlp.de über das vorliegende Problem.

Weitere Informationen finden Sie in den FAQ.

Der Tod eines an Krebs erkrankten Patienten ist meldepflichtig.

Falls Sie ausschließlich den Tod des von Seiten des Krebsregisters angefragten Patienten festgestellt haben und keine Informationen zur Erstdiagnose der entsprechenden Erkrankung haben, informieren Sie uns bitte per E-Mail an reklamation@krebsregister-rlp.de.

Sie müssen keine Leistungen melden, die Sie nicht erbracht haben.

 

Bedenken Sie bitte, dass Sie keine Patientenstammdaten per E-Mail versenden dürfen. Verwenden Sie stattdessen die auf der Patientenübersicht vermerkte ID.

Für die Übermittlung Ihrer Meldung reicht das Diagnosejahr aus. Wenn Ihnen auch das Jahr der Erstdiagnose nicht vorliegt, können Sie keine Meldung an das Krebsregister machen.

Informieren Sie uns in diesem Fall bitte per E-Mail an reklamation@idg-rlp.de.

 

Bedenken Sie bitte, dass Sie keine Patientenstammdaten per E-Mail versenden dürfen. Verwenden Sie stattdessen die auf der Patientenübersicht vermerkte ID.

 

Wenn ein Patient nicht in Ihrem System erfasst ist, informieren Sie uns bitte per E-Mail an reklamation@krebsregister-rlp.de.

In diesem Fall müssen Sie keine Meldung zum betreffenden Patienten machen.

 

Bedenken Sie bitte, dass Sie keine Patientenstammdaten per E-Mail versenden dürfen. Verwenden Sie stattdessen die auf der Patientenübersicht vermerkte ID.

Es kann vorkommen, dass das Krebsregister Anforderungen zu einem bereits gemeldeten Patienten an Sie stellt. Dies kann durch eine abweichende ICD-10-Kodierung, die zu einer falschen Tumorzuordnung der Meldung führt, zustande kommen.

Bitte informieren Sie uns in diesem Fall per E-Mail an reklamation@idg-rlp.de unter Angabe der Meldung-IDs und Paketnummer. Wir überprüfen die Übertragung.

 

Bedenken Sie bitte, dass Sie keine Patientenstammdaten per E-Mail versenden dürfen. Verwenden Sie stattdessen die auf der Patientenübersicht vermerkte ID.

Nein.

Behandlungen, die vor dem 01.01.2016 durchgeführt wurden müssen nicht an das Krebsregister gemeldet werden (Meldeanlässe). Diese werden auch nicht vergütet. Sollten Sie eine Anfrage zu einem Patienten erhalten, den Sie vor 2016 behandelt haben, informieren Sie uns bitte per E-Mail an reklamation@idg-rlp.de.

Sie müssen diese Daten nicht nachliefern.

 

Bedenken Sie bitte, dass Sie keine Patientenstammdaten per E-Mail versenden dürfen. Verwenden Sie stattdessen die auf der Patientenübersicht vermerkte ID.

  1. Rufen Sie die abgeschlossene Meldung auf
  2. Überarbeiten Sie diese
  3. Klicken Sie auf "Speichern"
  4. Übermitteln Sie die Meldung erneut

Die überarbeitete Version wird nun mit der gleichen Meldungs-ID hochgeladen, es entsteht keine neue Meldung, lediglich eine neue Version der Meldung.


Ihre Ansprechpartnerinnen

Raja Meuer
Tel.: 06131 / 97175-75

Stefanie Teschke
Tel.: 06131 / 97175-172